| Alexandra Amanatidou |
| 20.10.2026 14:30 Uhr |
Dagmar Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, kommentiert, dass die Grenzen zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen fließend sind. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Die SPD-Fraktion stellt sich ein »modernes Primärversorgungssystem in Deutschland« vor. Dieses soll einen schnellen und garantierten barrierefreien Zugang zu Terminen sowie eine bedarfsgerechte Unterstützung und Leitung der Patientinnen und Patienten durch das Gesundheitssystem bieten. Auch eine effektive Koordination der Behandlung aller Leistungserbringenden innerhalb eines Versorgungsnetzwerks soll gewährleistet werden. Die freie Arztwahl von Haus- und Kinderarztpraxen als niedrigschwellige erste Anlaufstelle soll dabei garantiert bleiben.
Auch wenn sich die Politik und Vertreter der SPD-Fraktion stets gegen ein Primärärztesystem aussprechen, liest sich das SPD-Positionspapier in diese Richtung. Demnach will die Fraktion Hausarzt- und Kinderarztpraxen zu »primärversorgenden Praxen« weiterentwickeln. Diese sollen sowohl für den digitalen Versorgungsweg ein zentraler erster Anlaufpunkt sein, als auch die Koordination der gesamten Behandlung übernehmen. Außerdem »erhält die primärversorgende Praxis die Gesamtverantwortung für den Behandlungspfad der Patientinnen und Patienten«.
Doch auch andere »qualifizierte Gesundheitsfachberufe« sollen laut der Fraktion »innerhalb eines klaren gesetzlichen Rahmens mehr Kompetenzen und Aufgaben übernehmen können«. Dagmar Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, kommentiert, dass die Grenzen zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen fließend sind. »Die Zeit ist reif, und viele wollen für die Menschen zusammenarbeiten.«
Auf die Frage, welche Rolle Apotheken konkret bei der Primärversorgung spielen könnten, antwortet Schmidt, dass sie einen Einstieg in das Gesundheitssystem darstellen sollen. »Wenn ich etwas habe, dann gehe ich zuerst in die Apotheke. Wenn die Patientinnen und Patienten schon da sind, um ihre Medikamente abzuholen, können sie auch Blut abgenommen bekommen und bei Bedarf an den Hausarzt verwiesen werden.«
ABDA-Präsident Thomas Preis hat neulich beim Kassengipfel in Berlin eine stärkere Einbindung der Vor-Ort-Apotheken in die Primärversorgung gefordert. »Es wäre eine vertane Chance, wenn man die Apotheken jetzt nicht einbinden würde«, sagte Preis. Dies hatte die ABDA bereits im Sommer in einem Positionspapier gefordert.
Interessant ist das Zitat: »Von Standesdünkel geprägte Debatten, wer Patientinnen und Patienten konkret versorgen darf, müssen der Vergangenheit angehören.« Ob sich die SPD damit auf die Impfkampagne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) »Impfen beim Profi« bezieht, ist unklar. Schmidt erklärt dennoch: »Es gibt Apotheken, die Schnappatmung kriegen, wenn Ärzte Medikamente ausgeben, und Ärzte, wenn Apotheken impfen dürfen.« Gerade die jüngeren Ärzte und Apotheker hätten jedoch sehr viel Lust, vernetzt zu sein und zusammenzuarbeiten.
In ihrem Papier kritisiert die Fraktion, dass die Qualität der Versorgung vom sozioökonomischen Status und der individuellen Gesundheitskompetenz abhängt. Damit adressiert die Partei ein Gerechtigkeitsproblem bei der Terminvergabe. Dieser Zustand sei »untragbar«. Die ambulante Versorgung soll demnach zu einer patientenzentrierten Primärversorgung weiterentwickelt werden.
Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass digitale Ersteinschätzungsformate als eigenständiger und gleichwertiger Zugangsweg fest im Primärversorgungssystem verankert sein müssen. Dieses digitale System sollte gemeinsam von Krankenkassen und Ärzteschaft entwickelt werden, was auch eine Förderung der Krankenkassen darstellt. »Dabei muss der tatsächliche Bedarf eines Patienten über die Dringlichkeit eines Termins entscheiden«, heißt es in dem Positionspapier.
Laut der SPD-Fraktion soll innerhalb von drei Wochen ein Termin beim Facharzt in zumutbarer Entfernung vermittelt werden. Sollte dies nicht möglich sein, »ist ihnen innerhalb der o.g. drei Wochenfrist ein ambulanter Termin in einem zugelassenen Krankenhaus mit entsprechender Fachabteilung anzubieten.«
Mit dem Primärversorgungssystem sollen Versicherte künftig zunächst eine Hausarztpraxis als primäre Anlaufstelle nutzen, bevor sie eine Fachärztin oder einen Facharzt aufsuchen, ausgenommen sind Augenheilkunde und Gynäkologie. Ein erster gesetzlicher Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums wird Ende November dieses Jahres erwartet. Mit dem Positionspapier möchte die SPD-Fraktion vermutlich die erste Richtung für den Entwurf vorgeben. Das verbindliche Primärversorgungssystem soll nach aktueller Planung am 1. Januar 2028 starten.