| Alexandra Amanatidou |
| 20.10.2026 14:30 Uhr |
In ihrem Papier kritisiert die Fraktion, dass die Qualität der Versorgung vom sozioökonomischen Status und der individuellen Gesundheitskompetenz abhängt. Damit adressiert die Partei ein Gerechtigkeitsproblem bei der Terminvergabe. Dieser Zustand sei »untragbar«. Die ambulante Versorgung soll demnach zu einer patientenzentrierten Primärversorgung weiterentwickelt werden.
Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass digitale Ersteinschätzungsformate als eigenständiger und gleichwertiger Zugangsweg fest im Primärversorgungssystem verankert sein müssen. Dieses digitale System sollte gemeinsam von Krankenkassen und Ärzteschaft entwickelt werden, was auch eine Förderung der Krankenkassen darstellt. »Dabei muss der tatsächliche Bedarf eines Patienten über die Dringlichkeit eines Termins entscheiden«, heißt es in dem Positionspapier.
Laut der SPD-Fraktion soll innerhalb von drei Wochen ein Termin beim Facharzt in zumutbarer Entfernung vermittelt werden. Sollte dies nicht möglich sein, »ist ihnen innerhalb der o.g. drei Wochenfrist ein ambulanter Termin in einem zugelassenen Krankenhaus mit entsprechender Fachabteilung anzubieten.«
Mit dem Primärversorgungssystem sollen Versicherte künftig zunächst eine Hausarztpraxis als primäre Anlaufstelle nutzen, bevor sie eine Fachärztin oder einen Facharzt aufsuchen, ausgenommen sind Augenheilkunde und Gynäkologie. Ein erster gesetzlicher Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums wird Ende November dieses Jahres erwartet. Mit dem Positionspapier möchte die SPD-Fraktion vermutlich die erste Richtung für den Entwurf vorgeben. Das verbindliche Primärversorgungssystem soll nach aktueller Planung am 1. Januar 2028 starten.