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Chancen der Apothekenreform
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Jetzt Butter bei die Fische

Bei der Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Hamburg drehte sich alles um die Apothekenreform. Das ApoVWG tritt am 1. Juli in Kraft. Bis die neuen Leistungen angeboten werden können, ist noch etwas Vorarbeit nötig. Die Kammer appelliert an alle Apotheken, die neuen Chancen auch zu nutzen, wenn es so weit ist.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 25.06.2026  13:30 Uhr

Am Mittwochnachmittag erläuterte Kammerpräsident Holger Gnekow den Delegierten noch einmal die »Big Points« der Apothekenreform, die aus dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) und zwei dazu gehörenden Verordnungen besteht. Das ApoVWG selbst tritt zum 1. Juli in Kraft. »Es ist ein großer Schritt für die Apotheken in Deutschland«, sagte Gnekow. »Die Vor-Ort-Apotheken werden von allen Parteien als wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems wahrgenommen und wertgeschätzt, was vorher nicht unbedingt der Fall war. Die Apotheken erhalten neue, zukunftsträchtige Aufgaben, die wir mit Leben füllen müssen.«

Gemeint sind die fünf neuen pharmazeutischen Dienstleistungen sowie erweiterte Impfmöglichkeiten und Abgabekompetenzen von verschreibungspflichtigen Medikamenten in bestimmten Fällen. Die Bundesapothekerkammer arbeitet bereits an neuen Leitlinien und Fortbildungscurricula. Dafür gibt es zeitliche Vorgaben, genau wie für die Verhandlungen zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und Krankenkassen zu der Vergütung.

Impfen wird zum Ganzjahresgeschäft

Insbesondere die Möglichkeit, alle Totimpfstoffe verimpfen zu dürfen, mache das Impfen unabhängig von der Grippeimpfsaison und damit attraktiver. Gnekow hofft, dass die nötigen Formalitäten zügig erarbeitet sind und die Kammer die nötigen Zusatzschulungen so anbieten kann, dass es schon zu Beginn 2027 damit losgehen kann. Gnekow will diesbezüglich auch noch einmal an die Ärzteschaft herantreten.

»Es ist ein Big Bang«, kommentierte Gnekow. Dieser sei auch der Überzeugungsarbeit vieler Apothekerinnen und Apotheker auf allen Ebenen geschuldet. »Wir haben Meilensteine gesetzt.« Mehr gehe natürlich immer – und wäre insbesondere beim Packungshonorar nötig. Angesichts klammer Kassen und der Gesamtlage könnten die Apotheken aber dennoch mit dem Erreichten zufrieden sein.

Wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind, gelte es, die neuen Chancen auch zu nutzen oder – wie man in Hamburg sagt: »Jetzt Butter bei die Fische!« Um dies zu unterstreichen, veröffentlichten die Delegierten eine Erklärung. Sie soll die Hamburger Apotheken motivieren und zugleich nach außen zeigen, dass die Apothekerschaft für Innovation und gute, moderne Patientenversorgung steht (siehe Kasten unten).

Assistierte Telemedizin kann starten

Gesprochen wurde auch über die bereits vor einigen Jahren erlaubte assistierte Telemedizin, für die es seit Neuestem auch eine Vereinbarung mit der GKV gibt. Drei Leistungen seien möglich: Erstanamnese, Videosprechstunde oder eine Kombination daraus, erläuterte Kammergeschäftsführerin Ena Meyer-Bürck. Sie sind ab dem 1. Juli abrechenbar. Laut Gnekow gelte es nun noch, die genaue Ausgestaltung mit Leben zu füllen, was aus seiner Sicht am besten regional gelöst werden sollte, bevorzugt mit dem Hausärzteverband oder den kassenärztlichen Vereinigungen, denn schließlich brauche es Ärzte, die man aus der Apotheke kontaktieren könne. »Das könnte das System entlasten und unsere Rolle noch einmal neu definieren«, hofft Gnekow.

Auch an dem Thema Hochpreiser bleibt die Kammer dran. Eine Fortbildung dazu ist in der Entwicklung. Dazu sammelt die Kammer Fälle, bei denen Patienten über  jegliche Anwendungs- oder Adhärenzprobleme berichtet haben und wie diese in der Apotheke gelöst wurden. Die Kammer bittet hier um rege Mithilfe und will demnächst ein unkompliziertes Meldeformular zur Verfügung stellen.

Weitere Punkte auf der Tagesordnung waren eine Aktualisierung der Weiterbildungsverordnung. Die pädiatrische Pharmazie wurde neu aufgenommen und die Ernährungstherapie modernisiert. Zudem wurden die Delegierten für den Deutschen Apothekertag gewählt, der im September in München stattfindet. Dort will die Kammer einen Antrag zur berufsrechtlichen Verankerung der assistierten Telemedizin in das Apothekengesetz und die Apothekenbetriebsordnung einbringen.

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