| Daniela Hüttemann |
| 25.06.2026 13:30 Uhr |
Gesprochen wurde auch über die bereits vor einigen Jahren erlaubte assistierte Telemedizin, für die es seit Neuestem auch eine Vereinbarung mit der GKV gibt. Drei Leistungen seien möglich: Erstanamnese, Videosprechstunde oder eine Kombination daraus, erläuterte Kammergeschäftsführerin Ena Meyer-Bürck. Sie sind ab dem 1. Juli abrechenbar. Laut Gnekow gelte es nun noch, die genaue Ausgestaltung mit Leben zu füllen, was aus seiner Sicht am besten regional gelöst werden sollte, bevorzugt mit dem Hausärzteverband oder den kassenärztlichen Vereinigungen, denn schließlich brauche es Ärzte, die man aus der Apotheke kontaktieren könne. »Das könnte das System entlasten und unsere Rolle noch einmal neu definieren«, hofft Gnekow.
Auch an dem Thema Hochpreiser bleibt die Kammer dran. Eine Fortbildung dazu ist in der Entwicklung. Dazu sammelt die Kammer Fälle, bei denen Patienten über jegliche Anwendungs- oder Adhärenzprobleme berichtet haben und wie diese in der Apotheke gelöst wurden. Die Kammer bittet hier um rege Mithilfe und will demnächst ein unkompliziertes Meldeformular zur Verfügung stellen.
Weitere Punkte auf der Tagesordnung waren eine Aktualisierung der Weiterbildungsverordnung. Die pädiatrische Pharmazie wurde neu aufgenommen und die Ernährungstherapie modernisiert. Zudem wurden die Delegierten für den Deutschen Apothekertag gewählt, der im September in München stattfindet. Dort will die Kammer einen Antrag zur berufsrechtlichen Verankerung der assistierten Telemedizin in das Apothekengesetz und die Apothekenbetriebsordnung einbringen.
Die Delegiertenversammlung stellt fest:
Die Anforderungen an Apotheken sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, während die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vieler Betriebe unter erheblichem Druck stehen.
Öffentliche Apotheken sind ein unverzichtbarer Bestandteil der wohnortnahen Gesundheitsversorgung.
Sie gewährleisten die sichere Arzneimittelversorgung, beraten und begleiten Patientinnen und Patienten kompetent und übernehmen zunehmend Aufgaben im Bereich Prävention.
Neue pharmazeutische Dienstleistungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit und zur Verbesserung der Therapietreue. Gleichzeitig ermöglichen sie es, Präventionsleistungen niedrigschwellig zugänglich zu machen und andere Bereiche des Gesundheitssystems zu entlasten.
Die Versammlung begrüßt insbesondere:
Die Versammlung fordert:
Die Versammlung ist überzeugt, dass die Apothekenreform einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen, patientennahen und zukunftsfesten Gesundheitsversorgung in Deutschland leisten kann.