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Uneinigkeit in der Apothekerschaft
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Initiative gegen die Streichung der Cannabiserstattung

Im Zuge des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes wurde die Erstattung von Cannabisblüten durch Krankenkassen gänzlich gestrichen. Um auf die Folgen hinzuweisen, haben sich Unternehmen, Verbände und Patientenorganisationen zu einem Bündnis zusammengeschlossen. Vonseiten der ABDA kommt indes grundsätzliche Kritik an der Teillegalisierung.
AutorKontaktPaulina Kamm
Datum 17.08.2026  10:35 Uhr

Preis fordert neues Verbot

Das Thema Cannabis spaltet auch die Apothekerschaft. ABDA-Präsident Thomas Preis sprach sich in der vergangenen Woche gegenüber der Rheinischen Post sogar für eine vollständige Rücknahme der Teillegalisierung aus. »Seit April 2024 ist Cannabis kein Betäubungsmittel mehr, sondern ein normales verschreibungspflichtiges Medikament«, so der ABDA-Präsident. Viele Menschen bekämen ohne persönlichen Arztkontakt ein Rezept. »Mit wenigen Klicks zur Beantwortung eines Fragebogens ist es sehr leicht, an eine Verordnung zu kommen«, klagte Preis.

Preis geht davon aus, dass große Teile des zum Konsum genutzten Cannabis mittlerweile über ärztliche Verordnungen den Bürger erreichen. »Mit der Teillegalisierung sind die Importmengen für Medizinalcannabis nach Deutschland sprunghaft angestiegen – von etwa 73 Tonnen im Jahr 2024 auf rund 200 Tonnen im Jahr 2025«, erklärte der ABDA-Präsident. »Politisch konsequent wäre deshalb, das Cannabisgesetz zurückzunehmen«, sagte Preis und verwies auf »erhebliche gesundheitliche Probleme«, die bei dauerhaftem Konsum aufträten.

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