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Uneinigkeit in der Apothekerschaft
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Initiative gegen die Streichung der Cannabiserstattung

Im Zuge des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes wurde die Erstattung von Cannabisblüten durch Krankenkassen gänzlich gestrichen. Um auf die Folgen hinzuweisen, haben sich Unternehmen, Verbände und Patientenorganisationen zu einem Bündnis zusammengeschlossen. Vonseiten der ABDA kommt indes grundsätzliche Kritik an der Teillegalisierung.
AutorKontaktPaulina Kamm
Datum 17.08.2026  10:35 Uhr
Initiative gegen die Streichung der Cannabiserstattung

Ziel der Initiative »Versorgung sichern« ist es, die Medizinalcannabisversorgung auch für die Zukunft zu sichern. Hierfür haben sich Unternehmen, Verbände und Patientenorganisationen zusammengeschlossen. Die Folgen des Gesetzes zur Beitragssatzstabilisierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) und die damit einhergehende Neuregelung der Kostenerstattung von Medizinalcannabisblüten und -extrakten hätten ein »Versorgungschaos« verursacht, meldet die Initiative.

Die Streichung der Kostenübernahme bringe Unsicherheiten für Betroffene mit sich. »Das hat zur Folge, dass Tausende Patient:innen, unter anderem mit schweren chronischen Schmerzen oder in der Palliativversorgung, aktuell verzweifelt sind, weil sie an für sie wichtige Medikamente nicht mehr herankommen«, so die Initiative. Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker seien demnach zum Teil so verunsichert, dass sie die Behandlung und Versorgung mit Medizinalcannabis gestoppt haben.

Videobeitrag mit Stimmen aus Medizin und Branche

In einem Videobeitrag kommen Beteiligte zu Wort: Christiane Neubaur, die Geschäftsführerin des Verbandes der Cannabis versorgenden Apotheken, wundert sich, inwiefern es sein kann, dass ärztlichem Personal gesetzlich vorgeschrieben werde, was zu verordnen sei.

»Man kann keinem eine Therapie vorenthalten, die dokumentiert zu einer Symptomverbesserung führt. Wenn man die Therapie abbricht, ist das meiner Meinung nach eine Körperverletzung«, sagt Daniel Huse, Facharzt für Anästhesiologie und osteopathische Medizin.

Insbesondere die Betroffenensicherheit sehen Expertinnen und Experten demnach gefährdet. Selbst die Umstellung auf Alternativmedikation kann laut Professor Sven Gottschling vom Zentrum für altersübergreifende Palliativmedizin für manche Betroffenen zum Tod führen. Zusätzlich befürchtet er, dass die Umstellung auf Fertigarzneien nicht das gewünschte Sparpotenzial mit sich bringe.

»Ich selbst habe sieben Jahre lang geklagt. Ich habe im März dieses Jahres meine Kostenübernahme zurückerhalten – für zwei, drei Monate. Und jetzt ist alles wieder Geschichte«, erzählt der Betroffene Rüdiger Klos-Neumann, der seit 32 Jahren unter Clusterkopfschmerzen leidet.

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