Inhalatoren-Schulung als pharmazeutische Dienstleistung |
Daniela Hüttemann |
15.06.2022 18:00 Uhr |
Patienten unter inhalativer Therapie sollten in Ruhe unter fachlicher Anleitung den Umgang mit ihrem Device üben. / Foto: Getty Images/Don Hammond
Bereits 2007 konnte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände mit der VITA-Studie zeigen, dass vier von fünf Patienten mit Asthma oder COPD Fehler bei der Anwendung ihres Inhalationssystems (Device) machen, egal ob Dosieraerosol oder Pulverinhalator. VITA steht für »Verbesserung der Inhalationstechnik von Menschen mit Asthma und COPD in Apotheken«. An dieser Studie nahmen 750 erwachsene Patienten in 55 Apotheken teil.
Dabei konnte auch gezeigt werden, dass eine einmalige Schulung zum Umgang mit dem eigenen Inhalator in der Apotheke den Anteil der Patienten, denen Fehler beim Inhalieren unterlaufen, von vorher 80 Prozent auf 21 Prozent senkt. In der Folge wurden Apotheker 2009 erstmals mit in die Nationale Versorgungsleitlinie Asthma eingebunden.
In der aktuellen Version der NVL heißt es, dass die Patienten bei der Erstverordnung sowie regelmäßig in der korrekten Arzneimittelanwendung und Inhalationstechnik »durch den Arzt oder eine geschulte Fachkraft und gegebenenfalls zusätzlich durch einen entsprechend qualifizierten Apotheker« überprüft werden sollen; die primäre Verantwortung für die Einweisung liegt jedoch beim Arzt. Bei einem ärztlich nicht vorgesehenen Wechsel des Inhalationssystems, zum Beispiel aufgrund von Rabattverträgen, soll der Apotheker die Einweisung übernehmen.
Auch die Schiedsstelle sah die Inhalativa-Schulung in der Apotheke als sinnvoll an. Als »erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik« kann sie nun als pharmazeutische Dienstleistung angeboten werden. Für diese strukturierte Schulung erhält die Apotheke 20 Euro netto. Zur Durchführung hält die ABDA umfangreiches Informations- und Arbeitsmaterial im Mitgliederbereich ihrer Website unter www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen/inhalationstechnik bereit.
Ziele der Maßnahme sind laut Leistungsvereinbarung