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Richtig inhalieren

Inhalatoren-Schulung als pharmazeutische Dienstleistung

Die Anwendung eines Dosieraerosols oder Pulverinhalators ist bekanntlich nicht trivial. Schon lange ist belegt, dass regelmäßige Schulungen hier die Adhärenz und Therapieergebnisse verbessern können. Ab sofort können Apotheken entsprechende Patienten erstmals gegen Honorierung durch die Krankenkassen schulen.
Daniela Hüttemann
15.06.2022  18:00 Uhr

Bereits 2007 konnte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände mit der VITA-Studie zeigen, dass vier von fünf Patienten mit Asthma oder COPD Fehler bei der Anwendung ihres Inhalationssystems (Device) machen, egal ob Dosieraerosol oder Pulverinhalator. VITA steht für »Verbesserung der Inhalationstechnik von Menschen mit Asthma und COPD in Apotheken«. An dieser Studie nahmen 750 erwachsene Patienten in 55 Apotheken teil.

Dabei konnte auch gezeigt werden, dass eine einmalige Schulung zum Umgang mit dem eigenen Inhalator in der Apotheke den Anteil der Patienten, denen Fehler beim Inhalieren unterlaufen, von vorher 80 Prozent auf 21 Prozent senkt. In der Folge wurden Apotheker 2009 erstmals mit in die Nationale Versorgungsleitlinie Asthma eingebunden.

In der aktuellen Version der NVL heißt es, dass die Patienten bei der Erstverordnung sowie regelmäßig in der korrekten Arzneimittelanwendung und Inhalationstechnik »durch den Arzt oder eine geschulte Fachkraft und gegebenenfalls zusätzlich durch einen entsprechend qualifizierten Apotheker« überprüft werden sollen; die primäre Verantwortung für die Einweisung liegt jedoch beim Arzt. Bei einem ärztlich nicht vorgesehenen Wechsel des Inhalationssystems, zum Beispiel aufgrund von Rabattverträgen, soll der Apotheker die Einweisung übernehmen.

20 Euro pro Schulung

Auch die Schiedsstelle sah die Inhalativa-Schulung in der Apotheke als sinnvoll an. Als »erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik« kann sie nun als pharmazeutische Dienstleistung angeboten werden. Für diese strukturierte Schulung erhält die Apotheke 20 Euro netto. Zur Durchführung hält die ABDA umfangreiches Informations- und Arbeitsmaterial im Mitgliederbereich ihrer Website unter www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen/inhalationstechnik bereit.

Ziele der Maßnahme sind laut Leistungsvereinbarung

  • Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch Erkennen und Lösen bestehender oder die Prävention potenzieller arzneimittelbezogener Probleme
  • Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie
  • Verbesserung der Qualität der Arzneimittelanwendung
  • Förderung der Therapietreue
  • Verbesserung des Erreichens von Therapiezielen
  • Förderung der Therapieakzeptanz und Gesundheitskompetenz der versicherten Person

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