In vielen Fällen kein PCR-Test mehr nötig |
Menschen, die zwar ein positives Antigentest-Ergebnis haben, aber keine Symptome, sollen künftig auf die Bestätigung durch einen PCR-Test verzichten. / Foto: Adobe Stock/jarun011
Die Omikron-Welle baut sich auf. Bund und Länder haben sich am heutigen Samstag unter anderem damit befasst, wie mit der Knappheit bei PCR-Tests umgegangen werden kann. Die Gesundheitsminister der Länder sprachen sich angesichts knapper Laborkapazitäten für eine Priorisierung von PCR-Tests aus. Sie beschlossen außerdem eine Konzentration der Kontaktnachverfolgung auf Bereiche mit besonders gefährdeten Gruppen und plädierten dafür, ein weniger striktes Vorgehen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu prüfen.
Unbedingt eine PCR-Testung erhalten sollen Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Hochrisikopatienten und Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe. Für alle anderen Personen, die keine Symptome haben und ein positives Antigentest-Ergebnis vorweisen können, soll auf eine Bestätigung per PCR verzichtet werden.
Befürwortet wird stattdessen eine Nachtestung mit einem zweiten überwachten Antigentest. «Das könnte noch einmal ein Weg sein, etwas Entlastung für die eh schon sehr, sehr geforderten Gesundheitsämter zu schaffen», sagte Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) nach der Schaltkonferenz mit ihren Kolleginnen und Kollegen. Die Laborkapazitäten seien endlich, sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) als Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz in Magdeburg.
Die konkrete Ausgestaltung, also etwa wer mit welchem Nachweis an einer Teststelle PCR-berechtigt sein wird oder was gilt, wenn ein Schnelltest positiv ist und gleichzeitig auch Symptome vorliegen, ist noch offen. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder werden am Montag mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über das Thema beraten. Anschließend müssten die Corona-Testverordnung des Bundes und Länderregelungen entsprechend angepasst werden.
Lauterbach hatte sich mit Blick auf die immer weiter steigenden Corona-Zahlen dafür ausgesprochen, auch die Kontaktnachverfolgung an die neue Lage anzupassen. Die Gesundheitsminister der Länder, denen die Gesundheitsämter unterstehen, streben das nun an: Die Ämter sollen sich künftig auf die Kontaktnachverfolgung bei Corona-Fällen im Klinik- und Pflegebereich und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung konzentrieren.
«Weitere Kontaktpersonen» müssen demnach damit rechnen, dass sie «in der Regel mit deutlichem Zeitverzug oder nicht mehr durch die zuständigen Behörden kontaktiert werden können», hieß es in ihrem Beschluss am heutigen Samstag. Ursprünglich war der Inzidenzwert von 50 festgelegt worden, bis zu dem die Ämter es schaffen könnten, die Kontakte von Infizierten abzutelefonieren. Das Personal wurde inzwischen zwar aufgestockt, aber der Inzidenzwert liegt mittlerweile bei über 700 und in manchem Landkreis schon bei deutlich über 1000. «Das wird kein Gesundheitsamt mehr abarbeiten können, auch nicht mit Hilfe der Bundeswehr», sagte Lauterbach.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Das Gesundheitsamt kann sonst ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Kritiker hatten immer wieder Befürchtungen geäußert, dass durch die Impfpflicht im bereits knapp besetzten Pflegebereich weitere Arbeitskräfte verloren gehen könnten.
Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder fordern nun das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, gemeinsam mit den Bundesländern «unverzüglich» alle offenen Fragen bei dem Thema zu klären, etwa für wen ganz genau die Impfpflicht gelten soll, welche Ausnahmen es gibt und wie Betroffene angehört werden. Zudem solle geprüft werden, ob nicht vor einem Tätigkeitsverbot zunächst Bußgelder verhängt werden könnten.
Sie sprechen sich außerdem dafür aus, den Impfstoff von Novavax, den es ab Ende Februar geben soll, vorrangig nicht geimpften Beschäftigten in den betroffenen Einrichtungen anzubieten und ihnen dann auch genug Zeit für die zweite Impfung zu geben. Novavax könnte für Skeptiker eine Alternative sein, weil er auf einer anderen Technologie basiert als die bisher verfügbaren Corona-Präparate.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.