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EU-Vorschrift

Impfzertifikate ohne Booster nur 9 Monate gültig

Impfzertifikats-Kodierung standardisieren

Zudem stellt die EU-Kommission die Vorschriften für die Kodierung der einzelnen Impfungen klar. Dies sei notwendig, um sicherzustellen, dass Impfzertifikate, die den Abschluss der Grundimmunisierung belegen, immer von Impfzertifikaten unterschieden werden können, die aufgrund einer Booster-Dosis ausgestellt wurden. So sollen mit der Kennzeichnung »3/3« künftig alle Auffrischungsimpfungen nach einer Impfserie mit zwei Einzeldosen (Impfschema etwa von Biontech/Pfizer oder Moderna) nachgewiesen werden. Bei Impfungen, bei der laut Zulassung nur eine Einzeldosis benötigt wird (Janssen-Impfstoff), wird die Auffrischungsdosis mit »2/1« gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung soll auch künftig für Personen gelten, die nach einer überstandenen Covid-19-Erkrankung ebenfalls nur eine Impfdosis zur Grundimmunisierung und nach einer gewissen Zeit eine Auffrischimpfung erhalten haben.

In der EU wurden bislang 807 Millionen digitale Covid-19-Impfzertifikate ausgestellt. Das Zertifikat erleichtere den Bürgern während der Pandemie weiterhin sicheres Reisen innerhalb der EU, so die Kommission. Das digitale Covid-Zertifikat der EU sei zudem zu einem globalen Standard geworden. Inzwischen seien 60 Länder und Gebiete auf fünf Kontinenten dem System beigetreten, informierte die Kommission.

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