Hochschullehrer sollen künftig priorisiert geimpft werden |
Um künftig den Betrieb an Hochschulen wieder aufnehmen zu können, will das BMG auch das Personal an den Hochschulen wie etwa Dozenten vorgezogen impfen lassen. / Foto: Adobe Stock/lightpoet
Eine Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung, um insbesondere die Impf-Priorisierung flexibler zu gestalten, hatten in den vergangenen Tagen immer wieder vor allem Vertreter der Ärzteschaft gefordert. Auch der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) pochte am Montag auf ein baldiges Ende der Impf-Priorisierungen. Seit Dienstag besteht in Sachsen zumindest die freie Wahl was den Astra-Zeneca-Impfstoff angeht. Bei Vaxzevria® gilt die entsprechend festgelegte Reihenfolge also nicht mehr.
Am heutigen Mittwoch legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun einen Entwurf zur Änderung der Impfverordnung vor, der der PZ vorliegt. Damit will das Ministerium vor allem die jüngsten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) mit aufnehmen, also den Impfabstand zwischen Erst- und Folge sowie Auffrischimpfungen möglichst ganz auszuschöpfen. Diesbezüglich soll auch die entsprechende Passage in der Verordnung gestrichen werden, die regelt, dass Erst- und Zweitimpfungen mit dem gleichen Impfstoff erfolgen müssen. Denn die STIKO hatte empfohlen, dass Personen, die jünger als 60 Jahre alt sind und bereits eine Impfdosis von Astra-Zeneca erhalten haben, künftig mit einem mRNA-Impfstoff vollständig immunisiert werden sollen.
Von einer Aufhebung der Impf-Reihenfolge ist im Referentenentwurf aber nichts zu lesen. Es kommen lediglich noch weitere Gruppen hinzu. So will das BMG beispielsweise Wirtschaftsvertretern, die im Ausland etwa bei Handelskammern arbeiten, die Chance geben, sich früher impfen zu lassen.
Zudem sollen künftig auch Menschen, die an Hochschulen tätig sind, in der dritten Priorisierungsgruppe geimpft werden. »Hierunter fallen insbesondere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer«, schreibt das BMG in der Begründung.
Eine weitere wichtige Änderung sieht der Entwurf zudem vor. Die Vergütung für die pharmazeutischen Großhändler wird nochmals angepasst, beziehungsweise um drei Wochen verlängert. Derzeit bekommt der Großhandel bis zum 9. Mai 2021 eine Vergütung je abgegebene kühlpflichtige Durchstechflasche in Höhe von 9,65 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Für jedes tiefkühlpflichtige Vial gibt es 11,55 Euro. Diese Vergütung soll jetzt bis zum 30. Mai 2021 verlängert werden. Ab dem 31. Mai gibt es dann laut Entwurf je an die Apotheke abgegebene Durchstechflasche eine Vergütung von 6,55 Euro plus Umsatzsteuer sowohl für kühlpflichtige als auch für tiefkühlpflichtige Impfstoff-Vials.
Die Vergütung der Apotheken wird laut Entwurf nicht angetastet. Es bleibt zunächst bei 6,58 Euro netto je Vial. Allerdings führt die ABDA zurzeit Erhebungen bei einigen Apotheken durch, um den tatsächlichen Aufwand bei der Impfstoff-Logistik in der Offizin zu erfragen. Bis zum 17. Mai soll die ABDA diese Erfahrung an das BMG weiterleiten. Erst dann ist womöglich mit einer Anpassung der Vergütung zu rechnen.
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