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Teratogene Arzneimittel

Hinweis bei jeder Abgabe

Apothekerinnen und Apotheker sollten Frauen im gebärfähigen Alter bei jeder Abgabe eines teratogenen Medikaments auf die Gefahr einer Fruchtschädigung hinweisen. Denn wie der Barmer-Arzneimittelreport gezeigt hat, sind solche Verordnungen noch zu häufig.
Daniela Hüttemann
16.08.2021  18:00 Uhr

Dem neuesten Barmer-Arzneimittelreport zufolge bekamen im Jahr 2018 fast 154.000 Mädchen und Frauen zwischen 13 und 49 Jahren ein potenziell kindschädigendes Arzneimittel verordnet – zum Teil wurden die Medikamente trotz bestehender Schwangerschaft weiterverordnet. Das kann im Einzelfall notwendig sein, die Barmer ist jedoch überzeugt davon, dass die risikoreichen Medikamente deutlich zu häufig (weiter) verschrieben wurden. Denn die Absetzquoten bei den besonders kritischen Präparaten lagen bei Schwangerschaftseintritt lediglich zwischen 31 und 60 Prozent. 

»Ungeborene Kinder werden aufgrund einer unzureichend sicheren Organisation der Arzneimitteltherapie der werdenden Mutter einem vermeidbaren Missbildungsrisiko ausgesetzt«, sagte Professor Dr. Daniel Grandt, Facharzt für Innere Medizin, Chefarzt am Klinikum Saarbrücken und Autor des Arzneimittelreports. Jeder vermeidbare Missbildungsfall sei einer zu viel. Er forderte: »Arzneimitteltherapiesicherheit, auch die des ungeborenen Kindes, muss Priorität bei der Organisation und Digitalisierung von Behandlungsprozessen erhalten.« Die PZ fragte bei ihm nach: Was können Apotheken hier beitragen?

»Unsere Vermutung ist, dass die Teratogenität bestimmter Arzneimittel bei der Verordnung an Mädchen und Frauen nicht ausreichend thematisiert wird«, so Grandt zur PZ. »Wir waren erstaunt, wie groß das Problem ist.« Die Aufklärung über die Folgen bei einer möglichen Schwangerschaft erfolge mitunter vielleicht auch nur bei der Erstverschreibung. Die Gefahr werde bei Folgeverordnungen möglicherweise nicht noch einmal aufgegriffen und gerate in Vergessenheit.

Im besten Fall planen chronisch kranke Frauen mit Kinderwunsch die Schwangerschaft mit ihrem Facharzt und besprechen frühzeitig, ob und wie die Medikation umgestellt werden muss. Die Einnahme eines teratogenen Arzneimittels werde aber manchmal erst beim Gynäkologen entdeckt, wenn sich eine Frau aufgrund einer Schwangerschaft vorstellt – das ist laut Befragung der Barmer im Schnitt in der siebten Woche und damit zu spät, um Schäden bei der Organentwicklung des Embryos zu verhindern.

Zu bedenken ist laut Grandt auch, dass sich ein bedeutender Teil der Schwangerschaften ungeplant einstelle. »Die Frauen müssen vorher wissen, was mit ihren Medikamenten zu tun ist, wenn sie eine Schwangerschaft feststellen«, betont der Arzt. So sollten die Betroffenen ihr Medikament aus Angst vor Schäden beim Kind nicht einfach eigenmächtig absetzen. Denn auch die Grunderkrankung selbst kann sich negativ auf die Entwicklung des Ungeborenen auswirken. 

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