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BfArM-Portal
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Hersteller können Befreiung von Zusatzabschlag beantragen

Mit einem zusätzlichen Abschlag für die Pharmahersteller will die Bundesregierung die Kassen entlasten. Unternehmen können sich aber befreien lassen. Dafür hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jetzt ein Portal freigeschaltet. Die Gesetzesgrundlage dafür gibt es schon – anders als die für die erweiterte Standortklausel.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 22.10.2026  14:30 Uhr

Weitere Parameter für Ausnahmen

Die erweiterte  Standortklausel bezieht neben den klinischen Studien weitere Parameter ein, um das Engagement der Unternehmen in Deutschland zu beziffern, etwa Tarifbindung des Unternehmens, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Deutschland und Investitionen und Produktion in Deutschland einschließlich kritischer Infrastruktur.

Noch gibt es keine Gesetzesgrundlage für das Instrument. Die Vorschläge liegen aktuell dem Bundesgesundheits- sowie dem Bundeswirtschaftsministerium vor. Um sie umzusetzen, braucht es ein Gesetzgebungsverfahren, zudem dürfte ein Notifizierungsverfahren auf EU-Ebene nötig sein.

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