| Cornelia Dölger |
| 22.10.2026 14:30 Uhr |
Die erweiterte Standortklausel bezieht neben den klinischen Studien weitere Parameter ein, um das Engagement der Unternehmen in Deutschland zu beziffern, etwa Tarifbindung des Unternehmens, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Deutschland und Investitionen und Produktion in Deutschland einschließlich kritischer Infrastruktur.
Noch gibt es keine Gesetzesgrundlage für das Instrument. Die Vorschläge liegen aktuell dem Bundesgesundheits- sowie dem Bundeswirtschaftsministerium vor. Um sie umzusetzen, braucht es ein Gesetzgebungsverfahren, zudem dürfte ein Notifizierungsverfahren auf EU-Ebene nötig sein.