Handlungsbedarf beim Apothekenhonorar |
Gesundheitspolitische Positionen zur Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung auf dem Prüfstand: Es diskutierten der AVNR-Verbandsvorsitzende Thomas Preis, Peter Preuß (CDU), Martina Hannen (FDP) und Josef Neumann (SPD, v.l.). / Foto: PZ/Alois Muellers
In den vergangenen zwei Jahre haben Apotheker während der Coronavirus-Pandemie ein großes Durchhaltevermögen und eine hohe Leistungsfähigkeit gezeigt, die nicht selbstverständlich sind, stellte Preis direkt zu Beginn der Veranstaltung fest. Keine andere Berufsgruppe hätte so schnell flächendeckend und niedrigschwellig Hilfe bereitgestellt. Eine entsprechende Honorierung dafür sollte deshalb selbstverständlich sein und dafür bräuchte man sich nicht zu schämen, so der Verbandsvorsitzende.
Kritik äußerte Preis an dem seit 20 Jahren immer noch unveränderten Fixhonorar von 8,35 Euro und dem unsinnigen bürokratischen Mehraufwand. Das Sparpotenzial in öffentlichen Apotheken sei ausgereizt und es kämen stattdessen noch weitere, größere Herausforderungen auf die Apotheken zu: steigende Kosten und fehlendes Personal. Es sei nun Aufgabe des Staates, die finanziellen Rahmenbedingungen endlich zu verbessern. »Apotheke ist keine Goldgrube mehr. Wir bewegen uns auf ganz dünnem Eis«, machte der Vorstandsvorsitzende deutlich. Andere Branchen könnten ihre Kosten weitergeben, bei Apotheken sei das aufgrund der Festpreise bei den verordneten Arzneimitteln nicht möglich. Zudem bestehe ein öffentlicher Versorgungsauftrag, der eine Kürzung von Leistungen unmöglich mache, so Preis.
Mit der Einführung des E-Rezepts sieht Preis große Probleme auf die Apotheker zukommen. Er befürchtet, dass ein Großteil der E-Rezepte direkt an den Versandhandel gehen wird. In Schweden sei das bereits bei mehr als 15 Prozent der Rx-Rezepte der Fall. Hinzu kommen auch Kosten für die Schulung des Personals sowie der Zeitaufwand für eine entsprechende Aufklärung der Patienten.
Kritisch sieht Preis auch die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken in Apotheken. Er plädiert deshalb für eine kontrollierte Cannabis-Abgabe, die unbedingt in heilberuflicher Verantwortung verbleiben und nicht an medizinfremde Institutionen abgegeben werden sollte, wie das beispielsweise bei den Bürgertests der Fall war.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.