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Kleine Anfrage

Grüne bohren bei Maskenabgabe nach

Seit Mitte Dezember können Risikogruppen in der Apotheke kostenlos Atemschutzmasken beziehen – ein Riesenthema nicht nur für Apotheker, denn neben dem damit verbundenen logistischen Kraftakt hatten die Apothekenteams Lieferprobleme sowie teils großen Patientenandrang zu meistern. Die Grünenfraktion im Bundestag will nun von der Bundesregierung detailliert wissen, wie es mit der Abgabe weitergehen soll.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 06.01.2021  14:30 Uhr

Grundsätzlich stimme die Fraktion dem Vorhaben zu, besonders vulnerable Gruppen mit FFP2-Masken vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, betonen die Abgeordneten um Maria Klein-Schmeink in einer Kleinen Anfrage. Schließlich könne damit dazu beigetragen werden, dass diese Risikogruppen »auch unter Pandemiebedingungen ein selbstständiges Leben führen können«, heißt es. Zu der dazu kurzfristig erlassenen Verordnung seien aber noch elementare Fragen offen, schreiben die Abgeordneten. Die Novelle regelt die kostenlose Abgabe von insgesamt je 15 Schutzmasken an die etwa 27 Millionen Risikopatienten bis Mitte April. Die PZ hat umfangreich über die Einzelheiten berichtet.

Warum nicht per Post?

Weshalb zum Beispiel habe der Bund sich entschieden, die für die Abholung nötigen Voucher per Post an die Patienten zu schicken, anstatt die Masken direkt auf diesem Weg zu versenden, wollen die Grünen in ihrem mehrseitigen Fragenkatalog wissen. Die Gutscheine berechtigen  die Risikogruppen, sich in den kommenden Wochen insgesamt zwölf Schutzmasken in der Apotheke aushändigen zu lassen.  Bis zum 6. Januar war der Bezug von drei Masken auch ohne einen solchen Anspruchsausweis möglich. Ob die Patienten ihre Voucher allerdings rechtzeitig erhalten, ist fraglich, denn die Bundesdruckerei hat erst Anfang dieser Woche damit begonnen, die Coupons an die Versicherer zu verschicken.

Dass die Maskenabgabe unkomplizierter ablaufen kann, zeigt unter anderem das Nachbarland Österreich, wo alle Bürger ab 65 Jahren, unabhängig von Vorerkrankungen, Masken per Post zugeschickt bekommen. Auch in Tübingen ging man Mitte November einen Sonderweg und schickte im Rahmen des »Tübinger Appells« von Lokalpolitikern, Rotem Kreuz und Uniklinik je eine FFP2-Maske an alle Über-65-Jährigen. Dazu fragen nun die Grünen: Hat die Bundesregierung je erwogen, die Masken auch auf anderem Wege als über die Apotheken abzugeben? Wenn ja, warum wurden mögliche Alternativen verworfen?

Kritik an Eigenbeteiligung

Auch um Geld geht es der Fraktion in ihrer Anfrage. Die Abgeordneten wollen wissen, auf welcher Berechnungsgrundlage die Pauschale von sechs Euro, die die Apotheken pro Maske bekommen, zustande kam und wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen. Zudem wird gefragt, welcher Preis für eine Schutzmaske des Typs FFP2 in Deutschland als marktgerecht angesehen wird. Dass alle Anspruchsberechtigten ab Januar eine Eigenbeteiligung von zwei Euro je Sechserpack bezahlen müssen, halten die Grünen für zu undifferenziert. Sie fragen, warum nicht zum Beispiel Menschen, die Sozialhilfe beziehen, davon ausgenommen sind. Es stelle sich ja die Frage, ob diese Anspruchsberechtigten durch die Eigenbeteiligung nicht davon abgehalten werden, sich Schutzmasken zu beschaffen.

Auch Personen, die nicht krankenversichert sind – das seien laut Statistischem Bundesamt derzeit etwa 143.000 Menschen – kämen nach diesem Verteilungsverfahren mit Gutschein durch die Krankenkasse nur schwer an ihre Schutzmasken. Ob die Bundesregierung hier Wege gefunden habe, diese Patienten sicher mit Masken zu versorgen, wollen die Grünen wissen.

Fragen zu Verkehrsfähigkeit

Auch was die Arbeit in den Apotheken angeht, sehen die Abgeordneten noch Klärungsbedarf. Was solle zum Beispiel passieren, wenn in der Offizin keine Packungen mit passender Maskenanzahl mehr vorrätig sind? Die Verordnung sehe in solchen Fällen vor, dass die Apothekerinnen und Apotheker »zur Neuverpackung berechtigt« seien, zitieren die Grünen aus dem Regelwerk. Dadurch würden aber – anders als in der Verordnung dargestellt – Verpackung und Herstellerinformationen und somit die Konformität verändert. Die Grünen fragen, welchen Einfluss eine solche Veränderung der Konformitätskriterien aus Sicht der Regierung auf die Verkehrsfähigkeit der Masken hat.

Bislang ist vorgesehen, dass die Apotheken die Masken regulär über den Großhandel oder direkt beim Hersteller bestellen. Welche Masken bestellt und abgegeben werden dürfen, hat die PZ bereits berichtet. Die Grünen fragen nun, wie ein einheitliches Qualitätsniveau der Masken gewährleistet werden kann und welche Rolle die Apotheker dabei spielen sollen. Sie fragen, ob die Bundesregierung davon ausgeht, dass Apotheken eigenständig die Verkehrsfähigkeit sowie die Qualität der Masken prüfen.

Weiterhin wollen sie wissen, ob die Apotheken den Patienten Möglichkeiten anbieten sollen, sich unkompliziert und im Vorhinein darüber zu informieren, ob noch genügend Masken vorrätig sind, um nicht vergebens in die Apotheke zu kommen. Und schließlich interessiert die Abgeordneten noch, was zu tun ist, wenn eine Apotheke sich weigert, bei der Maskenabgabe mitzumachen und ob hierfür Sanktionen vorgesehen seien. Die Antwort der Bundesregierung auf den Fragenkatalog steht noch aus.

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