Genesenenzertifikat bald auch nach Schnelltests möglich |
Künftig sollen qualitativ hochwertige Schnelltests, die von geschultem Personal durchgeführt werden, ausreichen, um eine Covid-19-Infektion offiziell zu bestätigen. / Foto: Adobe Stock/Daniel Beckemeier
Bisher war für die Ausstellung eines Genesenennachweises ein positives PCR-Testergebnis nötig. Künftig soll eine überstandene Covid-19-Infektion aber auch durch ein positives Schnelltestergebnis offiziell bescheinigt werden. Diese Schnelltests müssten aber durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt worden und auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Die EU-Länder können diese Zertifikate den Angaben zufolge auch rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausstellen, die ab dem 1. Oktober 2021 durchgeführt worden sind. Entsprechende Regeln hat die EU-Kommission am Dienstag angenommen.
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, so könne ein Teil des erheblichen Drucks auf die nationalen Screening-Kapazitäten gelindert werden. Im Zuge der Omikron-Welle war es etwa in Deutschland zu Engpässen bei PCR-Tests gekommen. Die neuen Regeln gelten ab sofort. Länder wie Deutschland können Genesenenzertifikate auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausstellen, sobald sie bereit sind, so die EU-Kommission.
Die EU-Zertifikate über Impfungen, Genesungen und frische Tests können etwa digital auf dem Smartphone hinterlegt werden. Per QR-Code kann man so in zahlreichen Ländern, auch außerhalb der Europäischen Union, nachweisen, dass man etwa bestimmte Einreisevoraussetzungen erfüllt. Welche Zertifikate Apotheken wann erstellen müssen, hat die PZ in einer Übersicht zusammengestellt.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.