Gematik startet HBA-Ausgabe für Pharmazieingenieure |
Ev Tebroke |
25.05.2022 10:20 Uhr |
Mit dieser Smart-Card im Scheckkarten-Format können sich Pharmazieingenieurinnen und Apothekerassistenten künftig in der Telematik-Infrastruktur zur Bearbeitung des E-Rezepts legitimieren. / Foto: Gematik
Mit der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) benötigen Apothekerinnen und Apotheker einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Damit identifizieren sie sich in der TI unter anderem auch für die Bearbeitung des E-Rezepts. Auch Pharmazieingenieure (PI) und Apothekerassistenten brauchen eine solche elektronische Identifikation. Während aber für die Apotheker die Ausgabe der Karten über die zuständigen Kammern längst erfolgt ist, haben die PI und Assistenten bislang noch keine solchen Ausweise erhalten. Denn für diese Gesundheitsberufe ist das sogenannte elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) zuständig.
Dieses im nordrhein-westfälischen Münster ansässige Institut befindet sich derzeit noch im Aufbau und soll erst Ende 2022 seine Arbeit aufnehmen. Zwar hat das Institut in einer Pilotphase begonnen, für erste Gesundheitsberufe Ausweise auszustellen, die Berufsgruppe der Pharmazieingenieure ist aber nicht darunter. Als Interimslösung hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) deshalb die Gematik gebeten, die HBA-Bereitstellung für diese Berufsgruppe zu übernehmen. Nachdem auch der Gematik-Mehrheitsgesellschafter, das Bundesgesundheitsministerium (BMG), zugestimmt hatte, lief die Umsetzung eines entsprechenden Antragsverfahrens. Nun ist es also so weit.
Ab sofort können die eHBA über die Gematik beantragt und auch ausgegeben werden. Wie die Gematik heute mitteilte, steht für den Antragsprozess, die Produktion und die Auslieferung der Karten ein Antragsportal bei der Bundesdruckerei/D-TRUST bereit. Die Gematik prüft im Rahmen des Antragsprozesses die Berechtigung zum Erhalt eines HBA der antragstellenden Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten. Dafür sind der Gematik folgende Unterlagen zu übermitteln: entweder eine notariell beglaubigte Kopie der Diplomurkunde oder Berufsurkunde oder eine notariell beglaubigte Arbeitgeberbescheinigung des Apothekenleiters (Unterschriftsbeglaubigung), dass der Antragsteller in seiner Apotheke angestellt und als Pharmazieingenieur oder Apothekerassistent tätig ist. Alternativ ist auch eine mit dem HBA des Apothekenleiters qualifiziert signierte Arbeitgeberbescheinigung möglich, die die die Position des Antragsstellers bestätigt.
Pro Person können maximal zwei HBA bestellt werden, eine Haupt- und eine Reservekarte. Der HBA kostet 449 Euro netto und ist fünf Jahre gültig.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.