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Gesundheitsversorgung

Geflüchtete sollen ab Juni Gesundheitskarte erhalten

Derzeit erhalten Geflüchtete aus der Ukraine in neun Bundesländern eine elektronische Gesundheitskarte (EGK). Dies soll sich ab Juni ändern. Geplant ist, dass alle in Deutschland registrierten Geflüchteten aus der Ukraine ab 1. Juni eine EGK und damit Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten. Die Versicherungsbeiträge soll der Bund übernehmen. An einem entsprechenden Gesetz werde mit Hochdruck gearbeitet, so das Bundesarbeitsministerium gegenüber der PZ.
Charlotte Kurz
22.04.2022  11:00 Uhr

Bund verspricht finanzielle Hilfen für Länder

Um die Bundesländer gerade bei dieser Versorgungsoption weiter zu unterstützen, hat der Bund bei der Ministerpräsidentenkonferenz zudem beschlossen, weitere finanzielle Hilfe zu leisten. So will der Bund für das laufende Jahr laut MPK-Beschluss insgesamt zwei Milliarden Euro bei den Mehraufwendungen für die Geflüchteten aus der Ukraine an die Länder und Kommunen zahlen. Davon ist eine Milliarde als Beteiligung für Kinderbetreuung, Beschulung sowie Gesundheits- und Pflegekosten vorgesehen. Außerdem will der Bund gemeinsam mit den Ländern Anfang November 2022 über eine entsprechende Regelung für das kommende Jahr 2023 vereinbaren. Und: Die Bundesregierung hat zugesagt, mit den Ländern in diesem Jahr eine Regelung zur Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten (also auch den Kosten für die Gesundheitsversorgung nach AsylbLG) zu finden. Diese soll nach einer Einigung rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Zudem erklärte das BMG der PZ, dass weiter das Gesetzgebungsverfahren hierzu abzuwarten sei. Das hierfür zuständige BMAS betonte zudem, es arbeite »mit Hochdruck« an der Umsetzung des MPK-Beschlusses. Einen genauen Zeitpunkt für einen ersten diesbezüglichen konkreten Gesetzentwurf konnte das Ministerium allerdings nicht nennen.

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