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Mitgliederversammlung

Gedisa: Keine Mehrheit vom AVWL

Eine Pattsituation hat am heutigen Samstag den Ausschlag über die Beteiligung des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) bei der Digital-Gesellschaft Gedisa gegeben. Ohne eine eindeutige Mehrheit sahen die Juristen keine Zustimmung. Damit ist der AVWL als Verband nicht dabei. Ob und wie einzelne Mitglieder womöglich beitreten können, bleibt noch zu klären. 
Jennifer Evans
05.02.2022  20:02 Uhr

Mit der Entscheidung, ob er sich an der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken (Gedisa) beteiligt oder nicht, hatte sich der AVWL viel Zeit gelassen. Denn er hatte zunächst einiges an Redebedarf mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV), was die Inhalte, Finanzierung und Zukunft der Gesellschaft betrifft. Aber jetzt ist »das Aufschieben nicht mehr möglich«, sagte der Verbandsvorsitzende Thomas Rochell am heutigen Samstag bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung und betonte: »Der DAV drängt auf eine Entscheidung«.

Und die ist nun gefallen: 40 Mitglieder stimmten für die Beteiligung an der Gedisa mit Ja und 40 mit Nein, enthalten hatten sich vier Mitglieder. Abgestimmt hatten 85 Verbandsmitglieder der insgesamt 1302 Stimmberechtigten im AVWL-Land. Eine Stimme war jedoch ungültig, weil das Kreuzchen fehlte. Die Juristen entschieden: Ohne eine eindeutige Mehrheit gibt es keine Zustimmung. Im Nachgang soll nun über die Möglichkeit von Einzelbeitritten zu der Gesellschaft beraten werden. Der Vorstand kündigte an, die Mitglieder über die nächsten Schritte zu informieren.

Die übrigen 16 Landesapothekerverbände hatten die neue Digitalgesellschaft des DAV bereits im November geründet. Die PZ hatte darüber berichtet. Ziel der Gedisa ist es, das Verbändeportal der Apothekerschaft zu betreiben und weiterzuentwickeln, damit sich der Berufsstand gegenüber der Konkurrenz behaupten kann.

Beitritt ist ein Risikogeschäft

Vor der Abstimmung legte Rochell noch einmal dar, warum er den Beitritt seines Verbands zu einer Kapitalgesellschaft für ein Risikogeschäft hält. Seiner Ansicht nach schränkt eine Beteilung an der Gedisa unter anderem die Mitentscheidungsrechte der AVWL-Mitglieder ein. Damit könne der Verein nicht mehr die Interessen der Mitglieder vertreten, argumentierte er. Aus Sicht des Vorstands sollte daher besser jedes einzelne Mitglied selbst über seinen Beitritt entscheiden und nicht der Verein. Denn schließlich sei dieser verpflichtet, die Kosten solidarisch umzulegen und »im schlimmsten Fall einen Totalverlust des Kapitalvermögens« des AVWL zu verantworten.

Zudem bemängelte er die »ziemlich dünne« Entscheidungsgrundlage, mit der er sich bei diesem Thema konfrontiert fühlte, weil der DAV demnach auf Nachfrage nur einen »Businessplan light« geliefert hatte. Weitere angefragte Unterlagen seien nie beim AVWL eingetroffen. Weil daher das Risiko »nicht kalkulierbar« war, wollte Rochell den Mitgliedern heute »keine positive Beschlussentscheidung« geben. 

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