Fachärzte begrüßen GKV-Kostenübernahme |
PZ/Aponet |
19.12.2018 11:56 Uhr |
Foto: Your PhotoToday (Symbolbild)
Die Nasensprays können nun wieder zumindest Patienten »zur Behandlung bei persistierender allergischer Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik« verschrieben werden, also bei mittelschwerem bis schwerem dauerhaftem Schnupfen aufgrund einer Allergie. Dafür hatten sich ärztliche Fachgesellschaften ausgesprochen, und der G-BA ist der Argumentation zum großen Teil gefolgt. Der entsprechende Beschluss trat im November in Kraft. »Wir freuen uns sehr, dass wir den Gemeinsamen Bundesausschuss von dieser Maßnahme überzeugen konnten«, sagt Professor Dr. Martin Wagenmann, HNO-Sektionssprecher der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und Klinische Immunologie (DGAKI).
Ein dauerhafter Schnupfen könne etwa bei einer Allergie auf Hausstaubmilben der Fall sein, oder wenn eine Person auf Frühblüher wie Birke, Hasel, Erle, sowie gegen Gräser und Kräuter allergisch sei. Von einem mäßigen bis schweren allergischen Schnupfen spreche man, wenn es zu störender Beschwerden, einer Beeinträchtigung des Schlafes, Problemen bei Arbeit oder Schule und Einschränkungen beim Sport oder in der Freizeit komme. »Über diese Symptomatik berichten die meisten Patienten mit allergischem Schnupfen«, erklärt Wagenmann.
Bei Ärzten und Patienten sorgte die Entlassung der Corticoid-haltigen Nasensprays aus der Rezeptpflicht im Jahr 2016 für Kritik. Die Fachärzte fürchten, dass die Patienten seltener oder gar nicht mehr zum Arzt gehen und keine qualifizierte Diagnose oder Hinweise auf andere Therapieoptionen wie auf ein Allergen-Immuntherapie erhalten. Eine fehlerhafte Selbstmedikation könne die Folge sein. Hier kommt dem Apothekenpersonal eine besondere Rolle in der Beurteilung und Beratung zu.