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Apotheken-Stärkungsgesetz

Experten fordern regionale Lösungen für Apotheken

Kassen wollen spezialisierte Rezeptur-Apotheken

Über einen Änderungsantrag wollen Union und SPD darüber hinaus regeln, dass Apotheken künftig patientenindividuell hergestellte Parenteralia auf Nachfrage an eine andere Apotheke weitergeben dürfen, die damit schließlich den Patienten versorgt. Bereits heute gibt es eine entsprechende Regelung für Zytostatika. Dass diese Ausnahme nun weiter ausgedehnt werden soll, gefällt Michael Marxen vom Bundesverband der Versorgungsapotheker gar nicht. So würde den Krankenhausapotheken damit der Zugang zum Bereich der ambulanten Versorgung eröffnet, was mit Blick auf unterschiedliche Vergütungsstrukturen problematisch sei, betonte er. Ohnehin kann Marxen keine Engpässe in der Versorgung erkennen, die eine solche Regelung rechtfertigen würden. Die Caritas sieht das ganz anders. Es gebe durchaus Probleme in der Versorgung mit Rezepturen für Schmerzpumpen, sagte Fix. »Wir können diese Engpässe bestätigen und begrüßen die Pläne der Regierungsfraktionen«, sagte sie.

Auch der GKV-Spitzenverband ist für die geplante Ausweitung, möchte aber gerne noch einen ganzen Schritt weitergehen. So sollten sich Apotheken bei sämtlichen patientenindividuell hergestellten Rezepturen gegenseitig aushelfen dürfen, forderte GKV-Arzneimittelexpertin Antje Haas. »Es gäbe dann spezialisierte Apotheken und nicht jede Offizin müsste ein Labor vorhalten.«

 

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