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Apotheken-Stärkungsgesetz

Experten fordern regionale Lösungen für Apotheken

Differenzierte Vergütung

Auch IGES-Projektleiterin Iris an der Heiden wertet das geplante Rabattverbot nicht als großen Wurf. Die Probleme schwacher Apotheken werde es jedenfalls nicht lösen können, sagte sie. Zu diesem Schluss kommt sie auch in ihrem aktuellen Gutachten, dass sie gemeinsam mit ihren Kollegen am IGES-Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt hat. In der Anhörung sprach sie sich für zielgerichtete Lösungen im Apothekenmarkt aus. Anstatt alle Betriebe gleichermaßen in den Blick zu nehmen, sollte sich die Politik vielmehr auf regionale Aspekte und die schwachen Apotheken konzentrieren, so an der Heiden. Damit unterstützte sie einen Antrag der Grünen, in dem sich die Fraktion unter anderem für eine differenzierte Vergütung von Apotheken in Abhängigkeit vom Umsatz ausspricht.

Neben dem Boni-Verbot sind die pharmazeutischen Dienstleistungen Kernstück des VOASG. Die Apotheker sollen erstmals ein Honorar für diese Angebote bekommen. Um welche Leistungen es dabei genau geht, sollen Krankenkassen und Apotheker auf Bundesebene vereinbaren. Ulf Maywald von der AOK Plus würde diese Verhandlungen lieber auf regionaler Ebene führen. »So könnten wir neue pharmazeutische Dienstleistungen besser mit bereits bestehenden Angeboten vor Ort verzahnen«, ist er überzeugt. ABDA-Präsident Schmidt zeigte sich grundsätzlich bereit für einen regionalen Ansatz, allerdings nur als Ergänzung zu bundesweiten Vereinbarungen. So nannte er als Beispiele für die pharmazeutischen Dienstleistungen Angebote wir das Medikationsmanagement und die Schulung von Patienten im Umgang mit erklärungsbedürftigen Devices wie Insulinpens. Diese Leistungen seien absolut zentral für die Arzneimittelversorgung, betonte Schmidt. »Da kann man sich kaum vorstellen, dass hier gravierende Unterschiede zwischen Schleswig-Holstein und Bayern bestehen.«

Rechtsanspruch auf Botendienst

Im Laufe der kommenden Wochen will die Bundesregierung auch eine dauerhafte Vergütung von Botendiensten im VOASG verankern. Derzeit erhalten Apotheker im Zuge der Pandemie befristet 5 Euro pro Lieferung und Ort, in Zukunft sollen 2,50 Euro im Gesetz stehen. Schmidt begrüßte diesen Plan, auch wenn beide Beträge keine tatsächliche Vergütung der Botendienste seien. Beim Deutschen Caritasverband wünscht man sich hingegen eine flexiblere Lösung. So profitierten vor allem Patienten in Ballungsräumen vom Lieferdienst, sagte Caritas-Referentin Elisabeth Fix. »Wir brauchen aber vielmehr eine gezielte Förderung von Botendiensten im ländlichen Raum.« Siri Doka von der BAG Selbsthilfe forderte sogar eine Art Rechtsanspruch der Patienten auf den Botendienst aus der Apotheke.

Deutlich zu kurz greift nach Meinung einiger Experten auch die geplante Einführung von Arzneimittel-Abgabeautomaten, an denen sich Patienten ihre vorbestellten Medikamente auch außerhalb der Öffnungszeiten abholen könnten. Während die ABDA diese Pläne für überflüssig hält, sieht GKV-Vorstandsmitglied Stoff-Ahnis großes Potenzial in den Automaten. Gar nicht nachvollziehen kann sie allerdings die geplante räumliche Bindung der Maschinen an die Betriebsräume einer Apotheke. »Gerade auf dem Land wäre es sinnvoll, wenn die Automaten auch an anderen Stellen aufgebaut werden könnten«, so Stoff-Ahnis. Zudem sollte in Verbindung mit der Abgabe grundsätzliche auch eine Beratung per Video möglich sein.

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