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Apothekenbesitz
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Existenzsicherheit durch Ehevertrag

Wirtschaftliche Lebensgrundlage:  Der Erhalt der eigenen Apotheke sollte eine tragende Säule in der strategischen Planung eines jeden Inhabers sein. Im Alltag wird dieser essenzielle Punkt jedoch häufig anderen Entscheidungen untergeordnet – nicht selten mit existenzgefährdenden Folgen.
AutorKontaktDiana Wiemann-Große
Datum 10.08.2026  09:00 Uhr
Apotheke für den Ernstfall schützen, aber wie?

Apotheke für den Ernstfall schützen, aber wie?

Welche Regelungen im Einzelfall greifen, sollte in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Familienrecht individuell auf die Familiensituation abgestimmt werden. Zum Schutz des Betriebs bietet sich beispielsweise die Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft an, bei der die Apotheke komplett aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen wird. Auch die Deckelung des Ausgleichsanspruchs durch einen Höchstbetrag ist eine Option.

Um den Betrieb nicht durch langwierige und teure Prozesse zu belasten, können im Ehevertrag auch klare Unterhaltsregelungen verankert werden – etwa durch den Verzicht auf bestimmte Unterhaltstatbestände, Vereinbarungen zur Zahlungsdauer oder die Festlegung von Unterhaltshöchstgrenzen.

Wichtig ist hierbei, stets die strenge Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Eheverträgen im Blick zu behalten: Was rechtlich zulässig und wirksam ist, hängt immer von der individuellen Lebenssituation der Ehepartner ab.

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