EU-Versender fordern Zuschüsse zu Lieferkosten |
Weniger überraschend ist die Argumentation der EU-Versender in Sachen Rx-Boni. Der EAMSP beschwert sich über das Ziel der Bundesregierung, dass sich die Anbieter im Apothekenmarkt keinen Preiswettbewerb liefern dürfen. Dafür fehle jegliche Begründung, kritisiert der Verband. Vielmehr könne der Preiswettbewerb Leistungsanreize für Präsenzapotheken schaffen und so die Versorgung verbessern.
Zudem stünde das von der Bundesregierung geplante Rx-Boni-Verbot für GKV-Versicherte »im fundamentalen Widerspruch« zum Wirtschaftlichkeitsgebot, weil es keine Kosten dämpfen würde. Das Boni-Verbot liefe sämtlichen Preissenkungsinstrumenten zuwider und sei daher nicht zu rechtfertigen. Und: Aus Sicht der EU-Versender ist es »inkohärent«, die Maßnahme nur auf den GKV-Markt zu beschränken und Privatversicherer auszulassen. Schließlich weist der Verband darauf hin, dass Deutschland möglicherweise Sanktionen drohen, sollte die Bundesrepublik das Urteil es Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rx-Preisbindung nicht umsetzen.
Von daher kündigen die Versandhändler an, im Falle eines Bundestagsbeschlusses Staatshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik geltend zu machen. Denn das VOASG stelle eine schwerwiegende Verletzung des Unionsrechts dar. »Vor diesem Hintergrund sind Schadensersatzansprüche der Betroffenen auf Grundlage des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchsvoraussichtlich auch erfolgreich«, heißt es weiter.
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