EU-Kommission plant verpflichtende Einführung des E-Rezepts |
Die EU-Kommission mit Sitz im belgischen Brüssel plant die Digitalisierung in allen EU-Mitgliedsstaaten voranzutreiben. / Foto: Imago Images/Future Image
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird künftig immer wichtiger. Eigentlich sollte seit Anfang dieses Jahres die E-Rezept-Nutzung verpflichtend eingeführt werden, aufgrund von zahlreichen technischen Problemen wurde dieser Start allerdings kurz vor Ende des vergangenen Jahres nochmal verschoben. Die Testphase der elektronischen Verordnung läuft aber derzeit weiter und hat gerade erst einen wichtigen Meilenstein geknackt: 10.000 E-Rezepte wurden in Deutschland in den vergangenen Monaten eingelöst, davon landeten aber die meisten in den Vor-Ort-Apotheken, nur 5-10 Prozent der digitalen Verordnungen erhielten die Versandapotheken.
Weiter ist hierzulande geplant, bei der Zielmarke von 30.000 E-Rezepten die flächendeckende Einführung des E-Rezepts anzugehen. Dies könnte laut Gematik diesen Spätsommer erreicht sein. In einer ganz ähnlichen Hinsicht scheint nun allerdings auch die EU-Kommission Pläne zu haben. Laut einem aktuellen Artikel der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« («FAZ«) plant die EU-Kommission einen Gesetzentwurf einzubringen, der vorsieht, dass bis 2025 alle Versicherten in allen EU-Mitgliedsstaaten per Smartphone oder im Internet auf Gesundheitsdokumente, wie etwa Laborergebnisse, Röntgenbilder, Entlassungsberichte, Impfdokumente oder eben auch Rezepte zugreifen können. Damit wäre quasi eine verpflichtende Digitalisierung des Gesundheitswesens in der gesamten Europäischen Union vorgesehen. Laut »FAZ« sollen die Länder diese Daten zudem auch Dritten, also Apothekern oder Ärzten, grenzüberschreitend zugänglich machen können.
Der »FAZ« zufolge sieht der Gesetzentwurf weiter vor, dass die Gesundheitsdaten künftig für Forschungszwecke leichter genutzt werden können. Hierzu sollen auch Genomdaten, Daten aus klinischen Studien, Sozialdaten und Daten zum Lebensstil, die Einfluss auf die persönliche Gesundheit haben könnten, zählen. Allerdings schreibt die »FAZ« auch, dass der Verkauf der Daten an Dritte verboten sein soll, zudem soll die Nutzung für kommerzielle Werbung ebenso untersagt werden.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.