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EU-Kommission plant verpflichtende Einführung des E-Rezepts

Laut einem Medienbericht der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« plant die EU-Kommission eine Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten, bis 2025 bestimmte Bereiche des Gesundheitswesens zu digitalisieren. Dazu soll auch das E-Rezept gehören. Anfang Mai soll die EU-Kommission offiziell ihre Vorschläge dazu vorlegen.
Charlotte Kurz
21.04.2022  17:00 Uhr

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird künftig immer wichtiger. Eigentlich sollte seit Anfang dieses Jahres die E-Rezept-Nutzung verpflichtend eingeführt werden, aufgrund von zahlreichen technischen Problemen wurde dieser Start allerdings kurz vor Ende des vergangenen Jahres nochmal verschoben. Die Testphase der elektronischen Verordnung läuft aber derzeit weiter und hat gerade erst einen wichtigen Meilenstein geknackt: 10.000 E-Rezepte wurden in Deutschland in den vergangenen Monaten eingelöst, davon landeten aber die meisten in den Vor-Ort-Apotheken, nur 5-10 Prozent der digitalen Verordnungen erhielten die Versandapotheken.

Weiter ist hierzulande geplant, bei der Zielmarke von 30.000 E-Rezepten die flächendeckende Einführung des E-Rezepts anzugehen. Dies könnte laut Gematik diesen Spätsommer erreicht sein. In einer ganz ähnlichen Hinsicht scheint nun allerdings auch die EU-Kommission Pläne zu haben. Laut einem aktuellen Artikel der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« («FAZ«) plant die EU-Kommission einen Gesetzentwurf einzubringen, der vorsieht, dass bis 2025 alle Versicherten in allen EU-Mitgliedsstaaten per Smartphone oder im Internet auf Gesundheitsdokumente, wie etwa Laborergebnisse, Röntgenbilder, Entlassungsberichte, Impfdokumente oder eben auch Rezepte zugreifen können. Damit wäre quasi eine verpflichtende Digitalisierung des Gesundheitswesens in der gesamten Europäischen Union vorgesehen. Laut »FAZ« sollen die Länder diese Daten zudem auch Dritten, also Apothekern oder Ärzten, grenzüberschreitend zugänglich machen können.

Der »FAZ« zufolge sieht der Gesetzentwurf weiter vor, dass die Gesundheitsdaten künftig für Forschungszwecke leichter genutzt werden können. Hierzu sollen auch Genomdaten, Daten aus klinischen Studien, Sozialdaten und Daten zum Lebensstil, die Einfluss auf die persönliche Gesundheit haben könnten, zählen. Allerdings schreibt die »FAZ« auch, dass der Verkauf der Daten an Dritte verboten sein soll, zudem soll die Nutzung für kommerzielle Werbung ebenso untersagt werden.

Daten sollen auch für Künstliche Intelligenz genutzt werden

Neben der Vereinfachung der Datennutzung für Forschung plant die Kommission laut »FAZ« weiter, die Gesundheitsdaten auch für die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) zu verwenden. Damit sollen KI-Algorithmen im Gesundheitswesen besser getestet, trainiert und bewertet werden können.

Die PZ hakte bei der EU-Kommission nach diesem Gesetzentwurf zur verpflichtenden Einführung von digitalen Gesundheitsdokumenten nach, diese wollte sich allerdings zu konkreten Inhalten von Gesetzentwürfen, die noch nicht offiziell vorliegen, nicht äußern. Allerdings erklärte die Sprecherin gegenüber der PZ, dass die EU-Kommission Anfang Mai Vorschläge zum Thema Europäischer Gesundheitsdatenraum vorlegen wird.

Europäischer Gesundheitsdatenraum sieht drei Säulen vor

Die Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums hat sich die EU-Kommission seit 2019 auf die Fahnen geschrieben. Sie soll einen effizienten Austausch und direkten Zugriff auf unterschiedliche Gesundheitsdaten (etwa elektronische Patientenakten, Daten aus Patientenregistern etc.) ermöglichen. Zudem soll sie nicht nur Vorteile in der Gesundheitsversorgung selbst (Primärnutzung), sondern auch in der Gesundheitsforschung und der Gesundheitspolitik (Sekundärnutzung) bringen. Der europäische Gesundheitsraum selbst soll auf drei Säulen fußen: Eine starkes Datenverwaltungssystem und Regeln für den Datenaustausch, Datenqualität sowie eine starke Infrastruktur und Interoperabilität.

Wenn die EU-Kommission demnach Anfang Mai einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt, dann gehe dieser direkt in das Europäische Parlament und den Rat der EU-Staaten zur Beratung, erklärte die Kommissionssprecherin der PZ weiter. Wie lange die beiden Gesetzgeber über das geplante Gesetz verhandeln werden, lässt sich damit allerdings nicht vorhersagen, so die Sprecherin weiter.

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