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Leihmutterschaft
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Ethikrat-Chef fordert offene Debatte

Nach der Bekanntgabe der Elternschaft von Jens Spahn ist die Diskussion über Leihmutterschaft und Eizellspende neu entflammt. Während der Vorsitzende des Ethikrates, Helmut Frister, und die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Haßelmann, sich für eine offene gesellschaftliche Debatte aussprechen, kann sich die Familienministerin Prien eine Änderung der Position der CDU nicht vorstellen.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 21.07.2026  11:10 Uhr

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, fordert eine offene gesellschaftliche Debatte über die Leihmutterschaft. »Wenn man die Debatten nicht führt, wird das Problem latent immer bleiben«, sagte der Rechtswissenschaftler im Deutschlandfunk. »Man sollte diese Debatte führen, und man muss halt dann überlegen, welche Güter sich da gegenüberstehen.«

Das sei auf der einen Seite der unerfüllte Kinderwunsch nicht nur homosexueller männlicher Paare, sondern auch von Frauen, die aus medizinischen Gründen selbst kein Kind austragen könnten. Sie könnten sich diesen Kinderwunsch nur mittels Leihmutter erfüllen. »Und das ist auch nichts, was ein Lifestyle-Problem wäre, sondern dieser unerfüllte Kinderwunsch ist für viele existenziell und kann das Lebensglück bedrohen«, sagte Frister.

Ganz unabhängig vom sehr schwierigen Problem der Leihmutterschaft besteht im Bereich der Fortpflanzungsmedizin insgesamt nach den Worten des Ethikrat-Chefs ein deutlicher Modernisierungsstau.

Haßelmann für neue Debatte

Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, Spahns Rücktritt sei »absolut folgerichtig« gewesen. »Die aktuelle gesellschaftliche Debatte zeigt auch, dass es geboten ist, sich erneut inhaltlich mit den Ergebnissen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu befassen.«

Die Kommission war in der vergangenen Legislaturperiode von der Ampel-Koalition eingesetzt worden und hatte im April 2024 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Sie empfahl, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft künftig nicht mehr grundsätzlich strafbar sein sollten. Leihmutterschaft könne der Gesetzgeber in bestimmten Fällen zulassen, »sofern insbesondere der Schutz der Leihmutter und das Kindeswohl hinreichend gewährleistet werden«.

Allerdings wiesen die Mitglieder damals auch darauf hin, dass selbst die altruistische Leihmutterschaft – also ohne Bezahlung – das Risiko für Missbrauch berge. Sie sollte deshalb – wenn überhaupt – nur unter sehr engen Voraussetzungen ermöglicht werden, so die Kommission. Dazu zähle, wenn etwa ein nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter bestehe.

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