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Palliative Care

Essen und Trinken am Lebensende

Jeder Mensch mit einer schweren chronischen Krankheit, mit begrenzter Lebenserwartung oder starker Gebrechlichkeit hat einen Anspruch auf Palliativversorgung. Einen besonderen Stellenwert nehmen Essen und Trinken ein, da diese existenziell zum Leben eines jeden Menschen gehören.
Kirsten Dahse
Ulla Mariam Hoffmann
09.04.2023  08:00 Uhr

Verordnungsfähigkeit und Abgabe von Trinknahrung

Die rechtliche Grundlage zur Verordnungsfähigkeit enteraler Ernährung bildet die Arzneimittelrichtlinie, Abschnitt I, in Verbindung mit §§ 31, 33 SBG V (Kasten). Wenn die Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist und wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen, kann Trinknahrung verordnet werden. Enterale Ernährung und sonstige Maßnahmen schließen einander nicht aus, sondern sind bei Bedarf zu kombinieren.

Was bedeutet das konkret? Voraussetzung für die Verordnung von Trinknahrung ist zunächst, dass eine akut interventionsbedürftige Ernährungssituation oder ein Risiko für Mangelernährung besteht. Vor der Verordnung von Trinknahrung sollte man versuchen, die Kalorienzufuhr durch Anreicherung der Nahrung mit natürlichen Lebensmitteln, zum Beispiel hochwertigen Ölen, und das Angebot kalorien- und nährstoffreicher Zwischenmahlzeiten zu decken. Weiterhin ist zu klären, ob dem unerwünschten Gewichtsverlust andere behebbare Ursachen zugrunde liegen. Für die ärztliche Dokumentation sind Fragebögen verfügbar.

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