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Altersdiskriminierung

Es gibt noch viel zu lernen

Das Lebensalter sollte ins Grundgesetz

Geht es nach der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sollte das Merkmal »Lebensalter« schnellstmöglich im Grundgesetz landen, um etwaigen Diskriminierungen auch verfassungsrechtlich einen Riegel vorzuschieben.

Die Studienautorinnen kommen insgesamt zu dem Schluss, dass eine grundsätzliche Solidarität zwischen den Generationen herrscht und die Altersgruppen sich durchaus einander zugewandt fühlen. Trotzdem existieren auch Spannungen. Die Forscherinnen sehen dabei unter anderem die Politik in der Pflicht, diese abzubauen. Konkret regen zum Beispiel einen Austausch an, bei dem insbesondere sehr junge Erwachsene und sehr alte Menschen zusammenkommen und voneinander lernen.

Das Alter halten sie für eine kulturell vernachlässigte Lebensphase, in der viel Potenzial steckt. Älteren Menschen sollte es daher künftig möglich sein, ihrem gesellschaftlichen Beitrag stärker Ausdruck verleihen zu können. Außerdem würde es ihrer Ansicht nach helfen, Austauschräume ins Leben zu rufen, in denen Menschen in der zweiten Lebenshälfte ihre Pläne in puncto Wohnen, Gesundheit, soziales Engagement und Nachlass in Ruhe in Angriff nehmen können.

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