Entwurf zu Lieferengpass-Gesetz verzögert sich |
Ev Tebroke |
01.02.2023 15:00 Uhr |
Wie auf PZ-Nachfrage beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) deutlich wurde, wird Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seinen Zeitplan für das Engpass-Gesetz nicht einhalten können. / Foto: picture alliance / CHROMORANGE
Eigentlich sollte bis Ende Januar ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur Vermeidung der aktuellen Engpassproblematik bei Arzneimitteln vorliegen. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hatte dies zuletzt am 20. Dezember angekündigt, als er die sogenannten »Eckpunkte zur Vermeidung von Lieferengpässen von Arzneimitteln« vorstellte. Doch wie sich nun herausstellt, wird sich das Vorhaben noch um einige Zeit verzögern. Den Angaben einer Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zufolge wird der Entwurf erst im Laufe der nächsten Monate kommen.
»Mit einem Referentenentwurf zur Umsetzung der Eckpunkte zur Vermeidung von Lieferengpässen von Arzneimitteln wird im 1. Quartal 2023 zu rechnen sein«, so die Sprecherin auf Nachfrage der PZ. Zunächst müssten noch die am Gesetz beteiligten Ministerien den Entwurf prüfen. Dies solle zeitnah erfolgen: »Wir gehen im Februar in die Abstimmung mit den Ressorts«, heißt es aus dem BMG.
Lauterbach steht unter Druck, denn das Problem der Lieferengpässe ist zwar seit Jahren ein Dauerthema, hat sich aber hierzulande zuletzt dramatisch zugespitzt. Neben Engpässen bei Arzneimitteln zur Krebstherapie ist auch die Lage bei einigen Medikamenten für Kinder problematisch. So sind etwa seit Monaten Fiebersäfte für Kinder knapp und auch die Versorgung mit antibiotischen Kinderarzneimitteln ist schwierig. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft deshalb derzeit die Einschränkung des Direktvertriebs. Verfügbare Präparate könnten dann bald ausschließlich über den Großhandel zu beziehen sein.
Um Lieferengpässe von Arzneimitteln künftig vermeiden zu können, hat Lauterbach zahlreiche Maßnahmen in seinem Eckpunktepapier in Aussicht gestellt. Geplant ist demnach etwa, die Preisbildungsregeln bei Kinderarzneimitteln zu ändern, zudem soll es bei Rabattvertragsausschreibungen neue Vergabekriterien geben. Und das BfArM soll mehr Überwachungsmöglichkeiten bekommen. Darüber hinaus ist in dem Papier auch vorgesehen, die Apotheken für ihr Engpassmanagement in Zukunft zu vergüten. Den Vorschlag von 50 Cent Aufwandspauschale pro Fall nannte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening allerdings eine »Frechheit«.