Elfte Dosis bei Corona-Impfstoffen gut entnehmbar |
Tatsächlich hat das Bundesland NRW keine Bedenken gegen eine Verwendung zusätzlicher Impfdosen, wie uns das Ministerium für Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) auf Nachfrage der PZ mitteilte. » Sofern im Einzelfall aus einem Vial elf vollständige Einzeldosen entnommen werden können, bestehen keine Bedenken damit auch eine weitere (elfte) Person zu impfen«, antwortet das MAGS. Grundsätzlich sei jedoch weiterhin von zehn Impfdosen pro Fläschchen auszugehen.
»Es muss aber in jedem Fall sichergestellt sein, dass es sich bei der möglichen elften Impfdosis um eine vollständige Einzeldosis handelt«, betont der Behördensprecher. Wie bei Comirnaty gilt, dass die Reste unterschiedlicher Ampullen auf keinen Fall miteinander vermischt werden dürfen.
»Da im Einzelfall die Entnahme einer elften Dosis keine Auswirkungen auf Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität des Impfstoffes hat und die Impfung im Rahmen des zugelassenen Anwendungsgebietes erfolgt, gelten nach hiesiger Auffassung weiterhin die Vorschriften über die Gefährdungshaftung des pharmazeutischen Unternehmers (§§ 84ff. AMG)«, so das MAGS. Das sehen allerdings wohl nicht alle Behörden so, wie das Beispiel Hessen zeigt. Berlin dagegen erlaubt die Verwendung, wie die PZ von einem dort tätigen Apotheker erfuhr.
Seit 2002 sind Coronaviren auch Nicht-Fachleuten bekannt. Vertreter dieser Virusfamilie lösten damals eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.