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Digitale-Identitäten-Gesetz
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Einlösen von E-Rezepten über EUDI-Wallet geplant

Die EU treibt mit der EUDI-Wallet den Aufbau einer gemeinsamen digitalen Identitätsinfrastruktur voran, die zahlreiche bestehende Identifizierungs- und Nachweisverfahren ergänzen oder ersetzen könnte. Berührungspunkte soll es auch zum E-Rezept und zur ePA geben.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 09.06.2026  07:00 Uhr

Wallet in der Apotheke vorzeigen

Für den Bereich E-Rezept ist geplant, dass Bürgerinnen und Bürger, die über eine EUDI-Wallet und ein ausgestelltes E-Rezept verfügen, ihre Wallet in der Apotheke vorzeigen, heißt es in einem Handbuch zur EUDI-Wallet der Europäischen Kommission. Die Apothekerin oder der Apotheker kann dann die Identität der Person sicher überprüfen, auf das Rezept zugreifen, es abrufen und das entsprechende Medikament aushändigen.

Konkret sollen Patientinnen und Patienten einen mit den »MyHealth@EU-Spezifikationen« kompatiblen Nachweis zur Health ID abrufen und in ihrer EUDI-Wallet speichern können. Derselbe Nachweis soll für alle E-Rezepte während deren gesamter Gültigkeitsdauer verwendet werden. E-Rezepte oder Abgabedaten sollen in EUDI-Wallets nicht als elektronischer Attributnachweis gespeichert werden. Stattdessen sollen Verschreibungs- und Abgabedaten aus dem jeweiligen nationalen digitalen Gesundheitssystem abgerufen und an dieses übermittelt werden.

Zum Hintergrund: Am 5. März 2025 trat die Verordnung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Dataspace, EHDS) in Kraft, die eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Europa garantieren soll. »MyHealth@EU« ist die EU-Infrastruktur für den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen den Mitgliedstaaten. Sie ist seit 2019 in Betrieb, umfasst 15 teilnehmende Länder und ermöglicht den sicheren und interoperablen Austausch von Gesundheitsdaten zwischen den Mitgliedstaaten über nationale Kontaktstellen für E-Health.

»MyHealth@EU« soll es Apothekerinnen und Apothekern in der gesamten EU ermöglichen, auf E-Rezepte zuzugreifen, die im Heimatland der Patienten ausgestellt wurden, und soll so die Kontinuität der Versorgung für Reisende gewährleisten. Zudem soll es zu effizienteren und stärker standardisierten Abläufen führen, zu weniger Fehlern bei der Patientenidentifikation und Dateneingabe sowie zu einer insgesamt schnelleren Leistungserbringung im nationalen und grenzüberschreitenden Kontext. Für Patientinnen und Patienten soll das harmonisierte System einen schnelleren und einfacheren Zugriff auf Medikamente auch über Landesgrenzen hinweg ermöglichen, ohne zusätzliche Identifikationsmittel wie Karten oder separate Apps, da die digitale Wallet zur sicheren Identifizierung genutzt werden kann.

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