Ein Plus für PhiP und Apotheke |
Carolin Lang |
02.03.2023 18:00 Uhr |
Zur standardisierten Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patienten, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen, sind auch Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) berechtigt. / Foto: Getty Images/Maica
»War es früher eher durch die Herstellung, können sich Apotheker und Apothekerinnen heute vor allem durch die erweiterte Medikationsberatung als Experten hervorheben. Deshalb müssen wir das können – und zwar in allen Facetten«, meint Apothekerin Dorothee Michel. »Das PJ dient dazu, mit allen praktischen Tätigkeiten in der Apotheke vertraut zu werden. Für mich gehören dazu auch die pharmazeutischen Dienstleistungen«, führt die Inhaberin der Markt-Apotheke Eidelstedt, Hamburg, weiter aus.
Während Medikationsanalysen für die Apothekerin schon seit 2013 zum Arbeitsalltag gehören, bemühen sie und ihr Team sich derzeit, auch die anderen Dienstleistungen hier fest zu implementieren. »Wir sind total motiviert, aber auch wir müssen uns im stressigen Alltag immer mal wieder daran erinnern, die Dienstleistungen auch regelmäßig anzubieten«. Ein treibender Faktor: Die PhiP werden in der Apotheke intensiv in die Umsetzung der pharmazeutischen Dienstleistungen involviert.
Nur eine der fünf Dienstleistungen – nämlich die Blutdruckmessung – dürfen PhiP dabei eigenständig durchführen. Nach drei Monaten im PJ mache Michels aktueller Pharmaziepraktikant, Joshua Krainbring, das inzwischen regelmäßig und von der Kundenansprache bis zur Abrechnung eigenständig. Das Abrechnungsformular lege er am Ende einer Apothekerin zum Abzeichnen vor.
Wie an alle Tätigkeiten hat das Apothekenteam Krainbring langsam an die Sache herangeführt. »Am Anfang hat er zugehört und zugeschaut, wie eine Apothekerin die Dienstleistung anbietet. Später tauschten wir die Rollen und gaben ihm Feedback«, schildert Michel das Vorgehen. Zur Vorbereitung habe Michel ihm außerdem Tipps zur Kundenansprache gegeben und ihn die Messung an Kolleginnen üben lassen. Außerdem sei er an mehreren Teamabenden dabei gewesen, bei denen die Dienstleistung ausführlich besprochen wurde, berichtet Michel und ergänzt: »Die Umsetzung klappt inzwischen wunderbar.«
Zur Inhalatoren-Schulung sind PhiP hingegen nicht berechtigt. Diese ist pharmazeutischem Personal mit abgeschlossener Berufsausbildung vorbehalten. Unverständlich, findet Michel. Immerhin müssten PhiP bei einer Rezeptbelieferung auch die Anwendung des jeweiligen Devices erklären können. »Zur Ausbildung eines PhiP gehört die Beratung bei der Abgabe von Inhalatoren dazu«, betont sie. In ihrer Apotheke werde dem immer ein Nachmittag im PJ gewidmet, bei dem eine Apothekerin die Funktion und Besonderheiten der verschiedenen Devices anhand von Demo-Geräten erkläre.