Ein »Game Changer« für die Adhärenz? |
Seit 2019 können vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zertifizierte Apps als Medizinprodukte auf dem klassischen Muster-16-Rezept verordnet werden. Sie werden nach Prüfung und Aufnahme ins entsprechende Verzeichnis des BfArM als digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) bezeichnet. Für einige Indikationen sind bereits solche »Apps auf Rezept« verfügbar. Derzeit listet das DiGA-Verzeichnis 40 verordnungsfähige DiGA.
»Diese Apps oder Web-Browser gebundenen Anwendungen dienen zur Unterstützung von Krankheitserkennung, zur Behandlungsbegleitung oder zur Verbesserung des Behandlungserfolgs«, führte Läer weiter aus. »Da ist Deutschland – man glaubt es kaum – in der Digitalisierung europäischer Vorreiter«, betonte die Professorin und appellierte abschließend: »Go digital!«
In der Serie »PZ App-Check« stellt die PZ digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) im zweiwöchentlichen Rhythmus indikationsbezogen vor, ergänzt durch weitere aus Sicht der Redaktion empfehlenswerte Gesundheits-Apps. Die Auswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und es erfolgt keine detaillierte Bewertung. Geachtet wird etwa auf die Seriosität der Anbieter, die Verfügbarkeit sowohl für Apple- als auch Android-Nutzer und die Verfügbarkeit der App in deutscher Sprache. Abgeschlossene Artikel erhalten in der Regel kein Update, sondern spiegeln den Stand zum Veröffentlichungsdatum wider.