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Digitale Betreuung

Ein »Game Changer« für die Adhärenz?

DiGA für jeden verfügbar

Seit 2019 können vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zertifizierte Apps als Medizinprodukte auf dem klassischen Muster-16-Rezept verordnet werden. Sie werden nach Prüfung und Aufnahme ins entsprechende Verzeichnis des BfArM als digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) bezeichnet. Für einige Indikationen sind bereits solche »Apps auf Rezept« verfügbar. Derzeit listet das DiGA-Verzeichnis 40 verordnungsfähige DiGA.

»Diese Apps oder Web-Browser gebundenen Anwendungen dienen zur Unterstützung von Krankheitserkennung, zur Behandlungsbegleitung oder zur Verbesserung des Behandlungserfolgs«, führte Läer weiter aus. »Da ist Deutschland – man glaubt es kaum – in der Digitalisierung europäischer Vorreiter«, betonte die Professorin und appellierte abschließend: »Go digital!«

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