E-Rezepte künftig auch im Ausland einlösen |
Jennifer Evans |
20.10.2020 12:38 Uhr |
Plänen des BMG zufolge sollen Patienten ihre Medikamente mithilfe des E-Rezepts schon bald auch im europäischen Ausland bekommen. / Foto: Stock Adobe/merklicht
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legt nach: Nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) plant er offenbar ein weiteres Gesetz mit dem Fokus Digitalisierung. Wie aus einem BMG-Konzept für das neue Vorhaben hervorgeht, das der PZ im Entwurf vorliegt, will der Minister die elektronische Verordnung auch auf die häusliche Krankenpflege sowie Hilfsmittel ausweiten. Künftig soll es zudem möglich sein, die Daten vom E-Rezept automatisch auf die elektronische Patientenakte (EPA) zu übertragen und dort in einer sogenannten Arzneimittelliste unter der Kategorie »Rezept« abzulegen. Das betrifft demnach etwa die Verordnungs- und Dispensierdaten sowie die aktualisierten Daten des elektronischen Medikationsplans (EMP). Die Aktualisierung des Plans durch Arzt oder Apotheker soll dann über diese Arzneimittelliste innerhalb der EPA erfolgen. Entsprechende Voraussetzungen dafür will das BMG nach eigenen Angaben bis zum Januar 2022 oder Januar 2023 schaffen.
Spahn hat dem Papier zufolge ebenfalls vor, BtM-Rezepte zu digitalisieren und dafür nötige Änderungen in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung sowie dem Betäubungsmittelgesetz vorzunehmen. Außerdem plant er, die Zugriffsrechte auf das E-Rezept zu konkretisieren sowie weitere Schnittstellen für die elektronischen Verordnungen zu definieren. Ziel ist es unter anderem, dass Patienten in Zukunft ihre E-Rezepte auch im europäischen Ausland einlösen können. Entsprechend muss es mit Blick auf den Heilberufsausweis (HBA) sowie die Institutionskarte (SMC-B) Regelungen für ausländische Offizinen geben, denn diese Komponenten sind Voraussetzung für die Nutzung der TI. Parallel sind Anpassungen der TI geplant, damit die grenzüberschreitende Versorgung möglich wird. In seinem Konzept hebt das BMG die Bedeutung dessen auch noch einmal vor dem Hintergrund eines Pandemiefalls hervor. Zunächst ist aber wohl eine EPA in Kurzform für das Ausland geplant und erst später soll eine E-Rezept-Nutzung über die europäischen Grenzen hinweg folgen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.