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Digitale-Versorgung-Gesetz

ABDA begrüßt Spahns Digital-Offensive

Vor der öffentlichen Anhörung am kommenden Mittwoch sorgt das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) für viel Wirbel. Ein riesiges Paket an Änderungsanträgen hat das Bundesgesundheitsministerium dieser Tage erreicht. Auch die ABDA hat Stellung genommen und bewertet den Gesetzentwurf äußerst positiv.
Jennifer Evans
11.10.2019  14:48 Uhr

Die ABDA begrüßt das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), mit dem DVG die Versorgung hierzulande digitaler zu gestalten, insbesondere »soweit es die Digitalisierung im Apothekensektor betrifft«, heißt es in der Stellungnahme der Bundesvereinigung zum Regierungsentwurf. Die Offizinen seien nämlich bereit, einen »wesentlichen Beitrag« zu leisten.

Garantieren will die ABDA allerdings nicht, dass bis zum 30. September 2020 alle Apotheken an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sind und alles so rund läuft, wie es das DVG vorschreibt. Man sei abhängig von den Soft- und Hardware-Herstellern, speziell in Sachen E-Health-Konnektoren. Treffen sie erst – wie geplant – Anfang 2020 ein, wird es eng, befürchtet die Bundesvereinigung. Schließlich müssten sie zunächst Feldtests durchlaufen und womöglich nachgebessert werden. Für die vollständige technische Implementierung der gesetzlichen Anforderungen in den Apotheken sei daher eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2020 nötig.

Den verstärkten Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen unterstützt die ABDA ausdrücklich und rät sogar zu einer Änderung in der Apothekenbetriebsordnung, damit in Zukunft auch Apotheken Apps und Co. rechtssicher anbieten können. Demnach müsste darin ergänzt werden, dass die Anwendungen »apothekenüblich im Sinne des § 1a Abs. 10 Apothekenbetriebsordnung« sind. Als Leistungserbringer wollen die Apotheker natürlich die Patienten ebenfalls zu den digitalen Anwendungen beraten dürfen und fordern auch hier eine Klarstellung im Gesetz samt entsprechender Vergütung.

Referenzdatenbank ist ausbaufähig

Für einen »wichtigen und notwenigen Schritt« mit Blick auf die Arzneimittel-Therapiesicherheit erachtet die ABDA die geplante Einführung einer allgemein zugänglichen Referenzdatenbank mit vereinheitlichten und patientenverständlichen Bezeichnungen für Wirkstoffe, Darreichungsformen und Wirkstärken. Über diese Angaben hinaus sollte aber zudem eine einheitliche Wirkstoffcodierung aufgenommen werden, regt sie an. Denn dann könnte die Datenbank nicht nur für den elektronischen Medikationsplan zum Einsatz kommen, sondern auch für die Wirkstoffverordnung.

Nicht so begeistert vom DVG waren die Grünen. Sie hatten bereits anlässlich der ersten Lesung des DVG von der Bundesregierung eine echte Digitalstrategie für das Gesundheitswesen gefordert, die sie im Gesetzentwurf vermissen. Ein entsprechender Antrag der Fraktion zeigt, wie eine solche Strategie in ihren Augen aussehen könnte. Demnach sollte in Zukunft vor allem die digitale Kompetenz und Akzeptanz der Nutzer gefördert werden. Auch müssten medizinische Daten künftig besser strukturiert werden. Für diese Aufgabe halten die Grünen das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) für geeignet. Grundsätzlich müssten im digitalen Bereich in Deutschland zudem interoperable und offene Schnittstellen auf Grundlage international gebräuchlicher Standards gelten.

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