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Digitale-Versorgung-Gesetz 

DVG 2 kommt im Januar

Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung geht weiter: Der Nachfolger des Digitale-Versorgung-Gesetzes, das DVG 2, soll im Januar im Entwurf vorliegen. Das sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute in Berlin vor Journalisten.
Ev Tebroke
05.12.2019  16:22 Uhr

Das Digitale-Versorgung-Gesetz wurde jüngst verabschiedet, nun kündigte der Bundesgesundheitsminister den bereits erwarteten Weiterdreh an: Der Referentenentwurf zum DVG 2 soll demnach im Januar 2020 kommen. Im Laufe des ersten Quartals soll dann auch der Kabinettsentwurf vorliegen, so die Prognose Spahns.

Das DVG 2 soll den Einsatz der elektronischen Patientenakte (EPA) sowie etwa die Nutzung des elektronischen Medikationsplans regeln. Ursprünglich waren diese Punkte auch Bestandteil des DVG 1. Aufgrund datenschutzrechtlicher Unsicherheiten hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Ressortabstimmung aber sein Veto eingelegt. Ein Kritikpunkt: Patienten sollten zunächst etwa nicht festlegen können, welche behandelnden Ärzte welche auf der EPA hinterlegten Daten einsehen dürfen.  Neben Unklarheiten beim Datenschutz gab es zudem keinen Konsens darüber, welche Anwendungen in der EPA zuerst freigeschaltet werden sollten. Diese ursprünglich in Paragraf 291h geregelten Punkte wurden dann aus dem DVG 1 gestrichen und ein Nachfolgegesetz angekündigt, das diese Aspekte enthalten sollte.

Am Rande des Pressetermins im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sagte Spahn, die Gespräche mit dem Justizministerium verliefen diesbezüglich erfolgversprechend. Er zeigte sich zuversichtlich, zeitnah den Entwurf zum DVG 2 vorlegen zu können.

Die Krankenkassen sind  im Rahmen des im Mai 2019 in Kraft getretenen Teminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) verpflichtet, ihren Versicherten zum 1. Januar 2021 die Nutzung einer EPA zu ermöglichen.

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