Dürfen Privatunternehmen Geimpfte bevorzugen? |
Und es gibt noch sensiblere Bereiche. Auch Pflegeanbieter etwa können theoretisch die ambulante und stationäre Pflege ablehnen, daran erinnert die Deutschen Stiftung Patientenschutz. Nicht geimpfte Pflegebedürftige dürften aber nicht benachteiligt werden, mahnte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Der Deutschen Presse-Agentur sagte er, die Bundesregierung müsse für eine gesetzliche Klarstellung sorgen. »Denn sonst können Pflegeanbieter auf ihre Vertragsfreiheit pochen. Mit der Freiwilligkeit bei der Impfung wäre es dann vorbei.«
Der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Klaus Müller, sagte der »Rheinischen Post«: »Wenn die Vertragsfreiheit für Restaurants, Fitnessstudios, die Bahn oder Pflegeheime nicht mit dem von den Ministern Spahn und Seehofer zu Recht geforderten Diskriminierungsschutz in Konflikt geraten soll, brauchen wir eine breite Diskussion, um alle Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen zu erörtern. Das Justizministerium sollte dazu gleich Anfang des Jahres dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen.«
Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatten bereits vor Sonderrechten für frühzeitig Geimpfte gewarnt. Rechtspolitiker der Koalition wollen da durchaus auch etwas tun. Der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Volker Ullrich, sagte der »Welt«, für staatliche Einrichtungen, auch etwa den Nahverkehr, verbiete es sich, nach Geimpften und Nicht-Geimpften zu unterscheiden. »Im privaten Bereich gibt es hingegen eine Regelungslücke, die wir adressieren müssen.«
Der rechtspolitische SPD-Fraktionssprecher Johannes Fechner sagte der Zeitung: »Die SPD-Fraktion prüft derzeit gesetzliche Maßnahmen, wie Ungleichbehandlungen von Nicht-Geimpften und Geimpften durch die Privatwirtschaft ausgeschlossen werden könnten.« Allerdings machte er einen einschränkenden Zusatz: Wenn die für Februar von Biontech angekündigten Erkenntnisse zeigten, dass Geimpfte ansteckend seien, dann wäre eine Ungleichbehandlung epidemiologisch nicht zu rechtfertigen. Bisher ist zumindest denkbar, dass ein Geimpfter bei Kontakt mit dem Erreger zwar selbst nicht erkrankt, das Virus aber an andere weitergeben kann, wie das Robert-Koch-Institut erklärt.
Wenn die laufende Forschung aber das Gegenteil ergibt, sieht die FDP die Frage von Geimpften-Privilegien anders: »Steht aber fest, dass von einem Menschen weder für sich noch für andere eine Gefahr ausgeht, dann darf der Staat seine Freiheit nicht einschränken«, sagte Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vom heutigen Dienstag.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.