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Neue Sparmaßnahmen
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Die Rückkehr der Zyto-Ausschreibungen

Die Koalition will offenbar die umstrittenen Ausschreibungen bei Zytostatika wieder einführen. Union und SPD sollen sich zudem auf optionale Ausschreibungen für Hilfsmittel und weitere Sparmaßnahmen geeinigt haben. Die Änderungsanträge werden im Laufe der Woche erwartet.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 29.09.2026  09:00 Uhr

Mehr Preistransparenz gewünscht

Ministerin Warken übernahm die Idee seinerzeit nicht in ihr GKV-BStabG. Dafür wurden mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) Sparmaßnahmen im Bereich der Zytostatika-Versorgung umgesetzt. Mit einer Neufassung des Absatzes 5c in §129 Sozialgesetzbuch V (SGB V) wurden die Auskunftspflichten der Hersteller und Apotheken gegenüber den Kassen massiv ausgeweitet: Konkrete Einkaufskonditionen müssen elektronisch an den GKV-Spitzenverband übermittelt werden. Kritiker befürchten, dass damit die Verhandlungen zur Hilfstaxe untergraben werden.

Unlängst hatten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband im Schiedsverfahren auf neue Vergütungsregelungen für Zytostatika-Rezepturen geeinigt. Die bislang seit 2022 geltenden Arbeitspreise von 100 Euro je Zubereitung werden angepasst; zudem werden Abschläge für mehrere Wirkstoffe neu geregelt und ab 2027 Änderungen bei der Preisbildung austauschbarer Biologika eingeführt. Ab 2028 sollen die Arbeitspreise jährlich neu verhandelt werden.

Zu den weiteren kolportierten Sparvorhaben zählen optionale Ausschreibungen der Krankenkassen bei Hilfsmitteln, ein Preisabschlag bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), Druck auf die Verwaltungskosten der Kassen sowie Kürzungen bei sektorengleichen Fallpauschalen. Die entsprechenden Änderungsanträge sollen im Laufe der Woche vorliegen.

Anhörung am 7. Oktober

Am 7. Oktober soll es zu den Änderungen eine Anhörung im Bundestag geben, bevor die Notfallreform dann in 2./3. Lesung im Plenum beschlossen werden soll. Der Bundesrat könnte sich nach derzeitigen Plänen am 16. Oktober mit dem Vorhaben befassen.

Mit einer Notfallreform will die Bundesregierung eine effizientere und bessere Steuerung der Patientenströme schaffen. Geplant ist, die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste besser aufeinander abzustimmen – und somit Fehl- und Doppelinanspruchnahmen zu verhindern.

Ärzte in Notfallpraxen sollen Medikamente für die Überbrückung von drei Tagen mitgeben dürfen. Die Hausärzteseite fordert sogar, das Abgaberecht auch auf den ärztlichen Bereitschafts- und Hausbesuchsdienst auszuweiten.

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