Die Gedisa-Entscheidung – eine fragwürdige Wahl |
Auffällig waren auch die Aktivitäten des AVWL vor der Wahl. In einem Schreiben alle Mitglieder teilte er mit, dass er man aus »haftungsrechtlichen Gründen« keine positive Beschlussempfehlung geben könne, die Entscheidung aber bei den Mitgliedern liege. Auffällig an dem Schreiben war unter anderem, wie deutlich der AVWL-Vorstand darin auf konkurrierende Plattformen einging. Namentlich wurden unter anderem »gesund.de« und »ihreapotheken.de« genannt. Explizit stellte der Vorstand die Software-Lösung »No Q« vor: »Das Unternehmen ist vor allem mit einer Buchungsplattform für Schnelltests aktiv und bietet nun auch ein Tool an, um Impfungen zu organisieren.«
Die »No Q«-Software ist ein direktes Konkurrenzprodukt zum Verbändeportal: Patienten können dort unter anderem gelistete Apotheken suchen, die Corona-Tests und -Impfungen anbieten. Auffällig sind die Verbindungen, die zwischen »No Q« und dem AVWL bestehen: Auf der Internetseite des Anbieters bewirbt Apotheker Olaf Elsner das Angebot als »einzigartig«. Zur Erklärung: Olaf Elsner ist Mitglied des Vorstands im Apothekerverband Westfalen-Lippe. Hinzu kommt: Der Verband gibt offen zu, dass er mit der hinter »No Q« stehenden Betreibergesellschaft »Vertical Life« seit dem vergangenen Jahr eine Rahmenvereinbarung habe, die es den AVWL-Mitgliedern ermögliche, die Software zu günstigeren Konditionen zu nutzen. Klar ist aber auch, dass gleich mehrere Apothekerverbände in Deutschland eine solche Vereinbarung mit »No Q« haben.
Die PZ hat den AVWL mit diesen Punkten konfrontiert. Wie kam die Auslegung des eigentlich ausgeglichenen Wahlergebnisses zustande? Ist der Verband möglicherweise befangen, weil offen für die Konkurrenz geworben wird und Partnerschaften bestehen? Und: Versuchte der AVWL-Vorstand die Wahlentscheidung seiner Mitglieder kurz vor der Wahl durch das Rundschreiben noch zu beeinflussen? Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des Verbands, antwortete ausführlich. (Anmerkung der Redaktion: Der AVWL bestand darauf, dass die PZ-Redaktion das Interview nur in Gänze und nicht gekürzt veröffentlichen darf.)
PZ: Die Abstimmung ging 40 zu 40 aus. Wie begründet es der AVWL juristisch, dass der Gedisa-Beitritt bei einem ausgeglichenen Wahlergebnis abgelehnt wird? Warum gab es mit Blick auf diesen Wahlausgang keine Wiederholung der Abstimmung?
Rochell: Laut § 10 Absatz 9 der AVWL-Satzung entscheidet bei der Beschlussfassung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen zählen nicht. Die Frage, die zur Abstimmung stand, lautete: ›Soll sich der AVWL an der Gedisa beteiligen?‹ Diese Frage ist nicht von der Mehrheit der abgegebenen Stimmen mit Ja beantwortet worden. Das wäre nur dann der Fall gewesen, wenn die Zahl der gültigen Ja-Stimmen die der gültigen Nein-Stimmen um wenigstens eine übertroffen hätte. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt, sofern die Satzung für dieses Stimmergebnis nicht eine besondere Regelung enthält. Dies ist für die Satzung des AVWL nicht der Fall ist. Damit liegt ein rechtlich eindeutiges Ergebnis vor. Und wollte man dies anders sehen, würden insbesondere auch die Rechte derjenigen Kolleginnen und Kollegen verletzt, die sich gegen eine Beteiligung ausgesprochen haben – und auf Grundlage der Satzung eben die Ablehnung des Beschlusses für sich in Anspruch nehmen können.
PZ: Hat AVWL-Vorstandsmitglied Olaf Elsner an der Abstimmung teilgenommen?
Rochell: Es steht uns nicht zu, das Abstimmungsverhalten einzelner Teilnehmer in den Medien öffentlich zu machen – weder ob noch wie.
PZ: Olaf Elsner wirbt auf der Internetseite der Firma »No Q« für die Software-Lösungen dieses Unternehmens, das in gewissen Bereichen in direkter Konkurrenz zu den Service-Angeboten des Verbändeportals steht. Ist Herr Elsner aus Ihrer Sicht möglicherweise befangen? Wenn nein, warum nicht?
Rochell: Herr Dr. Olaf Elsner hat auf der Internetseite von No-Q eine positive Bewertung des Unternehmens und der Leistungen abgegeben – dies jedoch weder in seiner Funktion als AVWL-Vorstandsmitglied noch unter Hinweis auf den AVWL oder unter Bezugnahme auf das Logo des AVWL am Ende der betreffenden Internetseite sondern (nur) als Inhaber der Storchen-Apotheke. Er nutzt, wie Hunderte andere Apotheker in Westfalen-Lippe auch, die Schnelltestsoftware und genießt dabei keine anderen Konditionen als alle anderen AVWL-Mitglieder. Weitere Verbindungen zu dem Unternehmen hat er nicht, insbesondere sitzt er nicht in dessen Gremien oder übt andere entscheidungsbefugte Positionen aus. Von einer auch nur potenziellen Interessenkollision kann daher keinerlei Rede sein.