»Die E-Rezept-Testphase wurde nicht gestoppt« |
Bei dieser Meinung bleibt das BMG auch. In seinem Schreiben erklärt Renner: »Sobald die ebenfalls zusammen mit der Selbstverwaltung festgelegten Qualitätskriterien erreicht werden, folgt der schrittweise Roll-out der Anwendung auch für die Leistungserbringer, die noch nicht an der Test- und Pilotphase teilnehmen.«
Bei der EAU ist das Verfahren laut BMG ähnlich. Hier hatte das Bundesarbeitsministerium die flächendeckende Einführung gestoppt, um letzte technische Mängel zu beseitigen. Geplant ist nun, dass die EAU ab dem 1. Juli in ganz Deutschland verfügbar und anwendbar sein soll. Ab Jahresbeginn 2023 ist die elektronische Krankschreibung eine Pflichtanwendung.
In seinen fragwürdigen Äußerungen bei der KBV hatte Lauterbach auch eine »Strategiebewertung« der Digitalisierungsprojekte angekündigt. Auch dies erklärt Renner in seinem Schreiben an die Gematik-Gesellschafter. Ziel sei es, gerade im Hinblick auf die E-Patientenakte Prozesse zu identifizieren, »die besonders geeignet sind, versorgungsrelevante Informationen in strukturierter Art und Weise Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung zu stellen, um zukünftig den Nutzen der EPA für die Versorgungsqualität weiter zu stärken.«