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Versandhandel
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Der Kampf um Rezeptboni geht weiter

Das E-Rezept hat den Versendern noch nicht den erhofften Schub gebracht, sie warten sehnsüchtig auf das Card-Link-Verfahren. Im Wettbewerb untereinander dürften spätestens dann auch schnell Rx-Boni wieder eine Rolle spielen – die Grenzen werden weiter ausgetestet. Und die juristische Aufarbeitung dauert an.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 15.02.2024  18:00 Uhr

Verfahren zum neuen Rabatt-Verbot

Konkret dürfte es laut LG Köln entscheidend darauf ankommen, ob die Ausnahmeregelungen im Heilmittelwerbegesetz (HWG) »auch Geldbeträge erfasst, welche in Gestalt von Gutscheinen über einen Geldbetrag oder einen prozentualen Rabatt für den nachfolgenden Erwerb weiterer Produkte beworben beziehungsweise angeboten werden«. Das Verfahren wird erst fortgesetzt, wenn der BGH seine Antworten aus Luxemburg hat und in seinem Verfahren entscheiden kann.

Für einen anderen Fall gilt das nicht: Wegen einer Rabattaktion streitet Shop Apotheke mit der Wettbewerbszentrale. Auch in diesem Fall hatte der Versender seinen Kundinnen und Kunden Boni auf Rezepte versprochen. Das Landgericht Frankfurt hatte der Klage der Wettbewerbszentrale stattgegeben.

Das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) ist für den 20. Juni 2024 angesetzt. Und in diesem Verfahren geht es konkret um die neue Rechtslage mit dem Boni-Verbot im SGB V. Ob es wiederum eine Vorlage an den EuGH gibt, bleibt abzuwarten. In der Vorinstanz war der Versender mit diesem Ansinnen noch gescheitert.

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