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»Delivery Hero für Cannabis-Apotheken« gestartet

Versand startet, wenn Rezept physisch vorliegt

Das Einlösen selbst geschieht über »Grüne Brise« zunächst einmal mit einem Scan, wie Dalka weiter ausführt. Die Patienten scannen ihr Rezept und reichen den Scan online über die Plattform bei der ausgewählten Apotheke ein. Daraufhin wird der Scan in der Apotheke geprüft und der Versand des Cannabispräparats vorbereitet. Parallel muss der Patient das Originalrezept an die Apotheke schicken. Der Versand startet, sobald das Rezept physisch in der Offizin vorliegt und geprüft wurde. Über seinen Log-In-Bereich könne der Patient jederzeit den Status seiner Bestellung nachverfolgen. Er muss bei der Paketübergabe persönlich anwesend sein und sich in einem ID-Check, also durch Vorzeigen des Personalausweises, ausweisen. Die Identität werde durch den Postboten kontrolliert, der Versand erfolge durch DHL. Aktuell könnten Privatpatienten und Selbstzahler die Plattform nutzen, im ersten Halbjahr kommenden Jahres solle dies auch für GKV-Versicherte möglich sein, schildert Dalka. Über die Kosten, die dabei für die Partnerapotheken entstehen, wollte sie nichts sagen.

Die Apotheken könnten auf diesem Wege ohne großen zusätzlichen Aufwand deutschlandweit mehr Cannabispatienten erreichen, so Dalka weiter. Für die Patienten wiederum biete sich dadurch die Möglichkeit, schneller eine Apotheke zu finden, die ihnen verschriebene Präparat bereithält und verschicken kann. »Grüne Brise« sehe sich dabei als Verbindungsglied zwischen Apotheken und Patienten sowie als Patientenanlaufstelle, wie Dalka betont. Oder, wie es in einer Bloomwell-Mitteilung heißt: »wie Delivery Hero für Cannabis-Apotheken«.

Prozesse bei Genussmittelversand »nahezu analog«

Mit legalem Cannabis zu Genusszwecken ist es hierzulande bekanntlich noch nicht so weit und neben nationalen Hürden gibt es für das Vorhaben derzeit auch Gegenwind aus Brüssel. Ein erster Eckpunkte-Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums aus dem vergangenen Oktober sieht aber vor, dass neben den lizenzierten Geschäften und Apotheken (über deren mögliche Rolle bei der Cannabisabgabe hat die PZ ausführlich berichtet) auch der Versandhandel als »bequeme« Vertriebsquelle genutzt werden könnte. Der Versandweg soll allerdings streng reguliert werden. Der Online- beziehungsweise Versandhandel an Privatpersonen soll nur durch behördlich zugelassene Geschäfte und nur unter sehr strengen Voraussetzungen erlaubt werden, sieht das Eckpunktepapier vor.

Über »Grüne Brise« kann sich Breezy-Brands-Chefin Dalka durchaus auch den Vertrieb von Cannabis zu Genusszwecken vorstellen. »Fakt ist: Wir zeigen gemeinsam mit unseren Partnerapotheken, dass der Online-Versandhandel von medizinischem Cannabis möglich ist. Diese Prozesse sind nahezu analog auch in einem Genussmittelmarkt praktikabel«, erklärte sie. Sie halte es für nicht nachvollziehbar, dass der Versandhandel »im vorliegenden Eckpunktepapier noch zur Debatte steht. Er wird ein wesentliches Puzzlestück sein, um die Peripherie zu versorgen«. Ob stationäre Apotheken hierbei eine Rolle spielen werden, sei auch für ihren Markplatz noch nicht absehbar.

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