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Das sollten Epilepsie-Patienten beachten

Nach einem schweren Unfall mit vier Toten in Berlin gibt es Hinweise auf einen möglichen medizinischen Notfall des Fahrers. Der 42-jährige Mann könnte nach ersten Erkenntnissen einen epileptischen Anfall am Steuer erlitten haben. Für Epilepsie-Patienten hat die Bundesanstalt für Straßenwesen 2009 feste Richtlinien aufgestellt.
PZ/dpa
10.09.2019  15:04 Uhr

Einem Bericht der »Berliner Morgenpost« zufolge sind am Freitagabend in Berlin-Mitte vier Fußgänger ums Leben gekommen, als ein Porsche SUV auf den Gehweg der Invalidenstraße raste. Drei weitere Personen wurden verletzt. Im Auto saßen neben dem Fahrer auch seine sechsjährige Tochter sowie dessen Großmutter. Vorsatz schließt die Polizei derzeit aus. Noch gilt die Unfallursache als unklar. Vermutet werden gesundheitliche Probleme des Fahrers, möglicherweise ein epileptischer Anfall.

Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen fragen viele Straßenverkehrsbehörden im Antragsformular für einen Führerschein nach chronischen Krankheiten. Epileptiker sollten wahrheitsgemäß antworten und am besten ein Attest eines Facharztes beilegen. Die Behörden entscheiden dann, ob ein weiteres Gutachten erforderlich ist.

Nach einem ersten epileptischen Anfall muss ein Arzt feststellen, ob es ein Gelegenheitsanfall war oder ob es sich um eine beginnende Epilepsie handelt. Bei einem ersten Anfall mit einem konkreten Auslöser, beispielsweise bei ausgeprägtem Schlafentzug, wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen. Wenn es für den Anfall keinen solchen vermeidbaren Auslöser gibt, aber auch keine Anzeichen für Epilepsie vorliegen, wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen.

In der Regel dürfen Epileptiker nicht am Steuer eines Autos sitzen. Ausnahmen: Mindestens ein Jahr ohne Anfall, auch bei Medikamenteneinnahme – und keine Nebenwirkungen von Therapien, die Probleme beim Fahren machen könnten. Wenn die Anfälle nur im Schlaf auftreten oder keine Einschränkungen für das Autofahren mit sich bringen, kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden, allerdings erst nach einer längeren Beobachtungszeit. 

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