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Impfaktionswoche

Das sind die Fristen für nachträgliche Impfstoff-Bestellungen

Für die bundesweite Impfaktionswoche Mitte September können Ärzte kurzfristig Coronavirus-Vakzine nachbestellen. Auch diese Aufträge müssen allerdings nach festen Fristen in den Apotheken eingehen. Damit müssen die Offizinen gleich mehrere Bestellrunden in den kommenden zwei Wochen stemmen.
Stephanie Schersch
02.09.2021  12:30 Uhr

Der Herbst rückt näher und mit ihm die Angst vor einer neuen Welle der Pandemie. Seit Wochen verfolgt die Bundesregierung daher vor allem ein Ziel: möglichst viele Menschen für eine Impfung gegen das Coronavirus zu gewinnen. Unter dem Motto #HierWirdGeimpft wurde die Kalenderwoche (KW) 37 (13. Bis 19. September) nun kurzerhand zur Impfaktionswoche auserkoren. Im Rahmen vieler Veranstaltungen etwa soll vor Ort für die Impfung geworben und der Pieks unkompliziert und auch ohne Termin möglich sein.

Ärzte sollen vor diesem Hintergrund bei Bedarf auch kurzfristig Impfstoffe nachbestellen können, die PZ hat bereits berichtet. Regulär mussten sie bereits am gestrigen Dienstag (31. August) Vakzine für KW 37 ordern, seit Mitte Juli gelten knapp 14 Tage Vorlauf als neue Norm. Zusätzliche Dosen können die Vertrags-, Privat- und Betriebsmediziner nun ausnahmsweise bis zum 7. September, 12 Uhr bestellen, darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einem Rundschreiben an seine Mitgliedsorganisationen hin.

Auch formal gibt es bei den Extra-Bestellrunde einiges zu beachten: So müssen Ärzte die Rezepte mit dem Kennzeichen „Aktionswoche Impfen KW37“ oder „Sonderimpfaktion KW 37“ versehen. Auch die Bestellungen beim Großhandel muss die Apotheke entsprechend ausweisen. Geordert wird ausnahmsweise per Fax oder E-Mail, gesammelt, aber getrennt nach Aufträgen. Bis spätestens 18 Uhr müssen die Anfragen beim Großhandel eingehen. Der liefert die regulär und nachträglich bestellten Impfstoffe dann gemeinsam zum Beginn der Aktionswoche am Montag (13. September) aus.

Bestellungen auf den letzten Drücker

Auch Bestellungen auf den allerletzten Drücker sind möglich. Die müssen bis zum 13. September in den Apotheken eintreffen, damit noch am selben Tag der Auftrag an den Großhandel rausgehen kann. Ausgeliefert wird dann im Laufe der Woche bis spätestens Freitag, 17. September.

Neben all diesen Fristen dürfen die Apotheken allerdings die regulären Bestellungen für KW 38 (20. Bis 26. September) nicht aus dem Blick verlieren. Privat- und Vertragsärzte ordern wie üblich zwei Wochen im Voraus und damit bis zum 7. September. Die Offizinen können diese Aufträge wie gewohnt über die MSV3-Schnittstelle ihrer Software rausschicken. Das gleiche gilt für die Bestellungen der Betriebsärzte, für die am 8. September die Frist für KW 38 ausläuft.

 

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