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Covid-19
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Das Für und Wider zum Mundschutz

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie ist eine Diskussion um das Tragen von Schutzmasken entbrannt. Wie argumentieren Experten? Wie effektiv sind selbst genähte Masken? Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nimmt Stellung.
AutorKontaktCarolin Lang
Datum 01.04.2020  10:26 Uhr

Stellungnahme des BfArM zu DIY-Masken

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) definiert selbstgemachte Masken als  »Community-Masken« oder »DIY-Masken«, die beispielsweise in Eigenherstellung aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen werden. Es weist darauf hin, dass Träger solcher Masken sich nicht darauf verlassen können, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde. Das Tragen könne lediglich die Geschwindigkeit des Atemstroms und Tröpfchen-Auswurfs reduzieren. Fest gewebte Stoffe seien in diesem Zusammenhang besser geeignet als leicht gewebte Stoffe. Außerdem könnten selbstgemachte Masken dazu beitragen, das Bewusstsein für »social Distancing« sowie gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen zu stärken.

Anbieter sollten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich weder um ein Medizinprodukt noch um persönliche Schutzausrüstung handelt. Die Beschreibung oder Bezeichnung der Maske darf laut BfArM nicht auf eine nachgewiesene Schutzfunktion hindeuten.

Den besten Schutz vor einer Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Distanzieren von anderen, potenziell virustragenden Personen. Dennoch kann die physische Barriere, die das richtige Tragen einer Community-Maske darstellt, eine gewisse Schutzfunktion vor größeren Tröpfchen und Mund-/Nasen-Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen bieten. Dabei sollte der Träger einige Regeln berücksichtigen:

  • Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
  • Gängige Hygienevorschriften sind weiterhin einzuhalten.
  • Auch beim Tragen einer Maske sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Beim Anziehen einer Maske sollte darauf geachtet werden, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Der Träger sollte vorher seine Hände gründlich mit Seife waschen.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Anwendung sollte der Träger testen, ob die Maske genügend Luft durchlässt, sodass das normale Atmen möglichst wenig behindert wird.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und eventuell ausgetauscht werden.
  • Da die Außenseite von gebrauchten Masken potenziell erregerhaltig ist, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel oder Ähnlichem luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 °C, mindestens aber bei 60 ° C gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Dabei sind eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl zu beachten, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
  • Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.
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