»Das deutsche Recht muss bei EU-Versendern umgesetzt werden« |
PZ: Sehr auffällig sind ja auch die Meinungen der Gutachter zur Vergleichbarkeit der Überwachungssysteme in den Niederlanden und in Deutschland. Was schließen sie daraus?
Pilsinger: Ich teile die Meinung der Gutachter, dass die Vergleichbarkeit zwischen den Regulierungen in Deutschland und den Niederlanden nicht gegeben ist. Hierzulande muss hinter jedem Versandhändler auch ein Apotheker stehen, in den Niederlanden ist das nicht so. Alleine deswegen sehe ich qualitative Unterschiede in der Versorgung.
PZ: Sie haben mit dem VOASG ja derzeit ein Gesetz im Bundestag, mit dem sie und ihre Kollegen solche Themen ja grundsätzlich regeln könnten. Kommt da noch was?
Pilsinger: Ich werde mich im Rahmen des VOASG dafür einsetzen, dass mit Blick auf die Qualität der Versorgung endlich gleichlange Spieße geschaffen werden. Mein Ziel ist es, dass das deutsche Recht auch bei den EU-Versendern Punkt für Punkt angewendet und durchgesetzt wird.
PZ: Was sagen denn die Fraktionskollegen zu Ihrer Offensive? Stößt das Thema auf Gegenliebe?
Pilsinger: Von meinen Fraktionskollegen habe ich bislang positives Feedback erhalten. Man muss nochmals festhalten, dass uns das Gutachten bescheinigt, dass das Patientenwohl möglicherweise gefährdet ist. Jeder verantwortungsvolle Gesundheitspolitiker muss hier Handlungsbedarf sehen – es ist unsere Pflicht, die Patienten vor möglichen Schäden durch schadhafte Medikamente zu schützen. Im Koalitionsvertrag haben wir unter dem Punkt »E-Health und Gesundheitswirtschaft« festgehalten, dass wir die Arzneimittelsicherheit durch weitere Maßnahmen von der Produktion über den Transport bis zum Endverbraucher gewährleisten wollen. Dies gilt es jetzt umzusetzen.