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KBV-Kritik
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Das Apothekengesetz hat »heftige Folgewirkungen«

Die Spitzen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der ärztlichen Berufsverbände warnen vor den Folgen des neuen Apothekengesetzes. In einer gemeinsamen Erklärung sprechen sie von »heftigen Folgewirkungen« für Patientinnen und Patienten sowie für Arztpraxen.
AutorKontaktPZ
Datum 01.06.2026  15:35 Uhr

Vor der Apothekenreform und den »zahlreichen originären ärztlichen Aufgaben«, die dadurch an die Apothekerschaft übertragen werden, warnen erneut die Ärztevertreter. Dazu zählen beispielsweise die Verabreichung aller Tot-Impfstoffe und die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter bestimmten Umständen ohne Vorliegen einer Verordnung. Der Bundestag hat das Gesetz bereits beschlossen. Am 12. Juni befasst sich der Bundesrat damit.

»Deprofessionalisierung, eine ungesteuerte Leistungsausweitung, zusätzliche Kosten, eine zunehmende Verunsicherung der Patienten und damit verbunden ein zusätzlicher Beratungs- und Abklärungsbedarf in den Praxen sind die heftigen Folgewirkungen dieses Gesetzes«, schreiben die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner in einer gemeinsamen Pressemitteilung. »Wenn die Politik will, dass sich Patienten in Apotheken auf das Abenteuer einer Blutentnahme einlassen oder sich anlasslos testen lassen sollen, dann muss als Konsequenz auch gelten: Bei Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Apotheker oder Ihre Apothekerin«, so die polemische Mitteilung weiter. 

Demnach führe das gesamte Gesetzeswerk zum genauen Gegenteil von evidenzbasierter Medizin, wirtschaftlichem Handeln und der Vermeidung von Doppelstrukturen. »Alle Hinweise sind von der Politik ignoriert worden.« Die Konsequenzen seien gravierend und würden den Praxen einen erheblichen Mehraufwand bescheren.

Die Ärzteschaft hat das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) bereits in der Vergangenheit wiederholt kritisiert und als »einen gefährlichen Irrweg« bezeichnet. Im Dezember hatte sich sogar ein ganzer Block aus Fachverbänden dagegen geäußert. Als Reaktion darauf brachten die Ärztevertreter zudem die Möglichkeit ins Spiel, künftig selbst Arzneimittel abgeben zu dürfen. 

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