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DAV-Portal

Covid-19-Genesenen-Zertifikate wieder sechs Monate gültig

Die auf drei Monate verkürzte Gültigkeit der Covid-19-Genesenen-Nachweise gilt nur für Ungeimpfte. Für geimpfte Genesene gilt der digitale Immunitätsnachweis sechs Monate. Das hatte das Robert-Koch-Institut kürzlich klargestellt. Die Apotheken haben laut DAV-Angaben ihre Zertifikate-Ausstellung nun entsprechend angepasst.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 11.02.2022  15:00 Uhr

Regelmäßig stellen Apotheken digitale Covid-19-Impf- und Genesenen-Zertifikate aus. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sind diese Nachweise wichtiges Zutrittskriterium für viele Bereiche des alltäglichen Lebens. Die Vorgaben für eine Ausstellung der Zertifikate liefert das Robert-Koch-Institut (RKI). Zuletzt hatte eine geänderte Gültigkeitsdauer der Genesenen-Nachweise aber für Verwirrung gesorgt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte unter Berufung auf das RKI die Verkürzung der Gültigkeit von sechs auf drei Monate verkündet. Doch anscheinend waren die Vorgaben des RKI nicht eindeutig genug formuliert gewesen. Denn kurz darauf hatte das Institut seine Angaben präzisiert und darauf hingewiesen, die kürzere Gültigkeitsdauer gelte nur für ungeimpfte Genesene. Für geimpfte Genesene hingegen gilt das Zertifikat demnach weiterhin 180 Tage. 

Umstellung revidiert

Für die Ausstellung der Genesenen-Zertifikate hatten die Apotheken nach der Ankündigung des BMG auf eine Gültigkeitsfrist von 90 Tagen umgestellt. Dies wurde jetzt nach Angaben des Deutschen Apothekerverbands (DAV) revidiert. Entsprechend der nun erfolgten Klarstellung durch das RKI sind demnach die technischen Vorgaben im DAV-Portal wieder auf die Gültigkeitsdauer von 180 Tagen angepasst. Die technische Änderung, die auch eine Eintragung auf 90 Tage ermöglichen sollte, wurde »vorerst wieder zurückgenommen«, teilte der DAV mit.

Mit der Anpassung erhalten somit künftig alle Genesenen ein Genesenen-Zertifikat, dass mit einer Gültigkeit von 180 Tagen angelegt ist. Nach Informationen der PZ wird die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene nicht über das Zertifikat abgebildet. Offensichtlich soll dessen Gültigkeit dann jeweils im Rahmen anlassbezogener Kontrollen überprüft werden.

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