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Gefälschte Impfzertifikate

Corona-Warn-App kann Apotheken sperren

Da in einzelnen Apotheken teils viele digitale Impfzertifikate gefälscht wurden, kann die Corona-Warn-App jetzt ganze Apotheken sperren. Damit werden alle Impfnachweise, die in dieser Apotheke erzeugt wurden in der App für ungültig erklärt, sowohl die gefälschten, als auch die echten und gültigen. Betroffene Nutzer werden nach der App-Aktualisierung mit einer Push-Benachrichtigung informiert.
Charlotte Kurz
16.11.2021  18:00 Uhr

Im Kampf gegen gefälschte Impfzertifikate wird die Corona-Warn-App (CWA) aktualisiert. Die Bundesregierung teilte per Mitteilung mit, dass die neue Version, die derzeit in den App-Stores zur Aktualisierung zur Verfügung steht, nun eine neue Möglichkeit zur Überprüfung der Impfzertifikate enthält. Nach dem Update auf Version 2.13.3 (Android) und 2.13.2 (iOS) kann die CWA durch eine Zertifikatserkennung alle Zertifikate kontrollieren und prüfen.

Da es vereinzelt Apotheken gab, die gefälschte Impfzertifikate herausgegeben haben, sollen die entsprechenden Zertifikate nun zurückgerufen werden. Zertifikate einer Apotheke, in der gefälschte Impfdokumente ausgestellt worden sind, werden künftig als ungültig angezeigt. Weiter heißt es, dass die CovPass-Check-App diese Überprüfung auch vollzieht. Ob Impfzertifikate der Apotheken, die in der Vergangenheit gefälschte Impfzertifikate ausgestellt hatten auch in der CovPass-App gesperrt werden können, ist nicht geklärt. Eine entsprechende Nachfrage der PZ ließ das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bislang unbeantwortet.

Technisch sei es allerdings nur möglich, alle Zertifikate einer Apotheke zu sperren. Damit werden auch echte und gültige Impfnachweise für ungültig erklärt. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich Nutzer in diesem Fall in einer anderen Apotheke kostenlos einen neuen digitalen Nachweis ausstellen lassen können. Wer von der Apotheken-Sperrung betroffen ist, wird von der CWA mittels Push-Benachrichtigung informiert. Die Überprüfung der Zertifikate erfolge nur auf den jeweils eigenen Smartphones, heißt es zudem in der Mitteilung. Neben der Sperrmöglichkeit aller Zertifikate einer Apotheke können auch einzelne Impfnachweise gesperrt und damit zurückgerufen werden, das hatte das BMG Anfang November mitgeteilt. Wie genau dies erfolgen könne, ließ das Ministerium aber aufgrund von Sicherheitsbedenken offen.

Die Strafbarkeit der Nutzung und Vorlage eines gefälschten Impfpasses soll künftig verschärft werden. Die derzeitige Gesetzeslage ist umstritten, das Landgericht Osnabrück spricht von einer Strafbarkeitslücke, die Generalstaatsanwaltschaften in Niedersachsen halten das Vorlegen von gefälschten Impfpässen in der Apotheke aber sehr wohl für eine Straftat. Am Donnerstag wird der Bundestag über einen neuen Gesetzesentwurf der möglichen Ampel-Koalitionäre, der unter anderem das Infektionsschutzgesetz entsprechend ändern soll, beraten.

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