| Alexandra Amanatidou |
| 27.03.2026 13:00 Uhr |
Laut der geplanten Apothekenreform soll die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Ausnahmefällen ohne vorliegendes Rezept möglich werden, beispielsweise für Stammpatientinnen und -patienten mit Dauermedikation oder bei leichten Erkrankungen. Die Ärzteschaft kritisiert diese Öffnung deutlich.
Der Jurist hob hervor, dass Patientinnen und Patienten nachweisen müssen, dass sie das Medikament bereits seit mindestens drei Quartalen erhalten. Eine Abgabe sei nur einmalig ohne ärztliche Verordnung möglich. Jäger beschrieb es als eine Art »Ping-Pong«-Prinzip: Die Patientin oder der Patient könne das Medikament abwechselnd einmal vom Arzt verschrieben bekommen und einmal in der Apotheke ohne Rezept beziehen. Apotheken würden zudem eine Anschlussversorgungsgebühr in Höhe von fünf Euro erheben dürfen. Dies müssen sie aber nicht, wie er betonte.
Zu den geplanten Verschärfungen für den Versandhandel führte Jäger aus, dass dies auch die Apotheke vor Ort betreffen könne. Er rät dazu, mit Transportdienstleistern Verträge und Berichtspflichten zu vereinbaren.